Klage gegen 3G-Plus Beschränkung im Nahverkehr abgelehnt
Meine Klage gegen die vom Kreis Lippe beschlossene 3G-Plus Zutrittsbeschränkung im öffentlichen Nahverkehr hat das Verwaltungsgericht Minden abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Minden ist der Auffassung, dass die 3G-Plus Zutrittsbeschränkung zulässig ist obwohl sie eine Verschärfung der aktuellen Verordnung des Landes NRW darstellt.
Das Verwaltungsgericht hat mir zudem die Kosten des Verfahrens in Höhe von 438 Euro auferlegt. Die Verfahrenskosten muss ich nun selber zahlen. Für mich sind 438 Euro sehr viel Geld und daher bitte ich Jeden der meine Arbeit und meinen Einsatz schätzt mir bei der Zahlung zu helfen. Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Wer mir bei der Zahlung der Verfahrenskosten helfen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:
IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian