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Bußgeldverfahren eingestellt In den letzten 3 Wochen haben w | Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

Bußgeldverfahren eingestellt

In den letzten 3 Wochen haben wir es geschafft, dass 5 Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung eingestellt wurden.

In 2 der Bußgeldverfahren ging es darum, dass auf einer Demonstration zwei Personen gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen haben sollen. In einem dieser Verfahren lag keine Ordnungswidrigkeit vor da der Betroffene zwar die Mund-Nasen-Bedekung zeitweise abgenommen hat jedoch nur weil es ihm an diesem Tag gesundheitlich nicht gut ging und er das Gefühl hatte sich übergeben zu müssen. In dem anderen Bußgeldverfahren konnte die Polizeibehörde den Tatnachweis nicht erbringen.

Die anderen 3 Bußgeldverfahren wurden nach Hinweis von mir direkt vom Ordnungsamt eingestellt weil die Betroffenen nicht einmal 14 Jahre alt waren.

Es ist sehr wichtig, dass man als Betroffener in einem Bußgeldverfahren sich richtig verhält und erst Angaben zur Sache macht wenn man den Inhalt der Akte kennt. Sobald man den Bußgeldbescheid erhält muss man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Gleichzeitig sollte man auch direkt Akteneinsicht beantragen.

Da es aktuell wieder vermehrt zu Bußgeldverfahren kommt werde ich die kommenden Tage eine aktualisierte Anleitung zum Verhalten in einem Busgeldverfahren erstellen damit jeder weiß wie er sich gegen Bußgeldbescheide verteidigen kann.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian