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Hilfe bei Normenkontrollklage gegen 2G-Regelung im Einzelhande | Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

Hilfe bei Normenkontrollklage gegen 2G-Regelung im Einzelhandel

Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben. Die 2G-Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist nicht geeignet die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Andere Maßnahmen wie das Tragen einer FFP2 Maske sind ausreichend.

Die 2G-Regelung in NRW ist identisch mit der bisherigen 2G-Regelung in Niedersachsen weshalb ich mich dazu entschieden habe auch hier in NRW beim Oberverwaltungsgericht eine Normenkontrollklage einzureichen. Dazu habe ich direkt Gestern noch mit einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht telefoniert und vereinbaren können, dass er nur die Gebühren für das Verfahren berechnen wird. Er selber wird auf sein Honorar verzichten.

Die Gebühren für eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht NRW belaufen sich auf 750 Euro. Ich selber kann davon 200 Euro übernehmen.

Daher fehlen jetzt noch 550 Euro. Ich bitte euch deshalb um eure Hilfe. Wir haben jetzt die Möglichkeit die 2G-Regelung aufheben zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind in dieser Sache besonders hoch und wenn wir erfolgreich sind können wir die 2G-Regelung bundesweit aufheben lassen.

Bitte unterstützt deshalb die Normenkontrollklage mit einer Spende.

Wer die Normenkontrollklage unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Ich bedanke mich bei euch schon einmal im Voraus. Gemeinsam können wir uns gegen die staatlichen Repressalien wehren.

Sollten nicht genug Spenden eingehen werde ich natürlich die geleisteten Spenden zurück überweisen.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian