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Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

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Kategorien: Darlehen, Steuern und Gesetze
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.
Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.
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Die neuesten Nachrichten 9

2022-08-22 14:22:29
Im Interview mit Lisa Jani

Lisa Jani - dies ist die Richterin, welche Ursula Haverbeck (93) für ihre Ansichten zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt hat. Sie hat ein interessantes Weltbild!

https://bit.ly/3wlFlfH

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53 viewsedited  11:22
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2022-08-22 14:19:51 Lisa Jani - dies ist die Richterin, welche Ursula Haverbeck (93) für ihre Ansichten zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt hat. Sie hat ein interessantes Weltbild!

https://bit.ly/3wlFlfH

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6 viewsedited  11:19
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2022-08-22 14:12:17
1933 lebten laut ZDF Heute Journal 65 Millionen Menschen in Deutschland und davon waren 0,7% Juden. Also lebten 1933 ca. 455.000 Juden in Deutschland!

In den folgenden Jahren bis 1945 wurden rund 6 Millionen, also 13 mal so viele Juden durch den Holocaust getötet, wie 1933 in Deutschland lebten! Wir hoffen alle, dass sich so etwas nie mehr wiederholt
! https://bit.ly/3T94iVo

Hier ist eine weitere Quelle die bestätigt, dass 1933 zwischen 500.000 und 600.000 Juden in Deutschland lebten! https://bit.ly/3QII0Z4

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25 views11:12
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2022-08-22 14:09:12 Skandal! Freiheitsstrafe für 93-Jährige! Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig! Eine Zeitzeugin wird wegen ihrer Meinung erneut eingesperrt und das mit 93 Jahren! Sie saß schon einmal 2,5 Jahre wegen der selben Sache aber sie bleibt weiter unbeugsam!

Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die 93 Jahre alte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Kammergericht hat die Revision bereits am 28. Juli verworfen. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag auf SPIEGEL-Nachfrage mit.

2016 hatte Haverbeck in einem öffentlichen Vortrag und 2018 in einem im Internet veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Im April 2022 wurde sie wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision der Verteidigung blieb erfolglos.

Trotz ihres hohen Alters schloss die Kammer eine Bewährungsstrafe aus, weil Haverbeck keinerlei Einsicht und Reue gezeigt habe. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«, stellte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Berlin damals in der Urteilsverkündung fest. Nicht einmal eine bereits zuvor verbüßte Strafe von zweieinhalb Jahren im Gefängnis hätte Haverbeck beeindruckt. »Sie sind durch nichts zu stoppen.

Spiegelartikel: https://bit.ly/3R2IjxR

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@HaverbeckHeldin

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2022-08-22 11:18:14 Alle Maßnahmen an Schulen haben sich erledigt. Alle!!!

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über eine Studie zur Immunisierung von Schülern in Sachsen:

"Trotz der Fokussierung einer Vielzahl von Pandemiemaßnahmen auf Schüler – wie anlasslose Testun­gen, Maskenpflicht im Unterricht, Einschränkung von Sport- und Freizeitangeboten – konnte die überwiegend natürliche Immunisierung dieser Population nicht beeinflusst werden."

Dem steht gegenüber:

"Die einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung möglicher COVID-19-Infektionen haben eine Vielzahl von unerwünschten negativen Effekten auf Kinder und Jugendliche, deren langfristige Folgen aktuell nur einge­schränkt abgeschätzt werden können."

Kurz zusammengefasst:

Die körper- und seeleverletzenden sogenannten "Schutzmaßnahmen" gegen Kinder und Jugendliche haben nichts bewirkt, außer die körper- und seelenverletzenden Langzeitfolgen.

Diejenigen, die diese Entscheidungen veranlasst, durchgesetzt und mitgetragen haben, müssen und werden sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor einem internationalen Gericht dafür verantworten müssen.
Das sind wir künftigen Generationen schuldig.
Uns ist ein neuer kategorischer Imperativ aufgezwungen:
"In Anbetracht der zerstörerischen Herrschaft durch Repräsentation einer vermeintlich oder echten Mehrheit, müssen wir unser Denken und Fühlen so einrichten, dass Eingriffe in die Handlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit der Minderheit nie durch ein Gesetz gerechtfertigt sein darf."

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

PS: Die Studie zum Teilen gibt es hier.

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65 viewsedited  08:18
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2022-08-22 02:47:38 "Du kannst mich mal kreuzweise": Freispruch nach angeblicher Beleidigung eines Polizisten bei B96-Protest!

Die empfindlichste Berufsgruppe dürften zweifelsfrei Polizisten sein - während woanders ein scharfes Wort bei Streitigkeiten im Alltagsleben durchaus üblich ist, erstatten Polizisten in aller Regel beim kleinsten Anlass Strafanzeigen wegen Beleidigung. Und manche machen das bei protestierenden Bürgern besonders gerne. MItte Juli fand sich ein Bürger vor dem Amtsgericht Zittau wieder. Ihm wurde der Vorwurf gemacht, bei einem Straßenprotest an der B96 in Oppach einen Polizisten mit den Worten "Du kannst mich mal kreuzweise" betitelt zu haben, nachdem er wegen einem angeblichen Maskenverstoß von der Staatsmacht belästigt worden war. Während 99 % der Bürger eine solche Bemerkung wohl entweder ignoriert oder mit einem flotten Spruch beantwortet hätten, ermittelte fortan die Staatsanwaltschaft, dem Betroffenen ging ein Strafbefehl zu und er legte Einspruch ein.

Schließlich stellte das Amtsgericht Zittau fest: Die Aussage "Du kannst mich mal kreuzweise" ist auch gegenüber von Polizeibeamten keine Beleidigung, vielmehr hat der Angeklagte damit die Polizisten aufgefordert, ihn nicht weiter zu belästigen. Die logische Konsequenz: Freispruch!

Das ist ein weiterer Erfolg für die freie Meinungsäußerung, der sicherlich auch bei anderen Verfahren wegen (angeblichen) Beleidigungen herangezogen werden kann, mit denen viele oppositionelle Bürger überzogen werden.

Das Urteil liegt mittlerweile vor und ist hier in anonymisierter Form zu finden:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2022/08/Urteil-Zittau-Beleidigung.pdf

Anmerkung: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

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110 viewsedited  23:47
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2022-08-21 19:05:17
Einrichtungsbezogene Impfpflicht : Verbote § 20a IfSG- Erste Entscheidungen - Erfahrungen & Tipps — Kanzlei Rohring


12:42

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2022-08-21 19:05:09
300 "falsche" Maskenatteste von Ärztin ausgestellt: 2 Jahre Haft?! (mit Richter Schleif) — Mingers. Rechtsanwälte


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70 viewsedited  16:05
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2022-08-21 17:18:18
Erfolg für Querdenken-Aktivist:
Helmut und die schwarzen Männer

59 Euro an Polizeikosten sollte der Eslarner Querdenken-Guru Helmut Bauer bezahlen, weil ein Beamter ihm gegenüber „unmittelbaren Zwang“ angewendet hatte. Er klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Regensburg recht.

https://www.regensburg-digital.de/der-helmut-und-die-schwarzen-maenner/17082022/

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114 viewsedited  14:18
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2022-08-21 16:58:52

Der Grund: „Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen“, heißt es im Urteil des BayVGH.
„Hintergrund für das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes war eine Quarantäne- Anordnung für eine ganze Schulklasse aufgrund eines positiv getesteten Schülers im Oktober 2020“, sagt der Forchheimer Anwalt Mario Bögelein (48) zu BILD. „Die beiden Schüler mussten sich ohne konkreten Ansteckungsverdacht in Quarantäne begeben. Eine Freitestung war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.“

https://m.bild.de/regional/muenchen/nuernberg-news/gericht-in-bayern-entscheidet-schueler-quarantaene-war-rechtswidrig-81044828.bildMobile.html###wt_ref=android-app:/org.telegram.messenger.web/

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