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Skandal! Freiheitsstrafe für 93-Jährige! Urteil gegen Ursula H | Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

Skandal! Freiheitsstrafe für 93-Jährige! Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig! Eine Zeitzeugin wird wegen ihrer Meinung erneut eingesperrt und das mit 93 Jahren! Sie saß schon einmal 2,5 Jahre wegen der selben Sache aber sie bleibt weiter unbeugsam!

Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die 93 Jahre alte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Kammergericht hat die Revision bereits am 28. Juli verworfen. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag auf SPIEGEL-Nachfrage mit.

2016 hatte Haverbeck in einem öffentlichen Vortrag und 2018 in einem im Internet veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Im April 2022 wurde sie wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision der Verteidigung blieb erfolglos.

Trotz ihres hohen Alters schloss die Kammer eine Bewährungsstrafe aus, weil Haverbeck keinerlei Einsicht und Reue gezeigt habe. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«, stellte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Berlin damals in der Urteilsverkündung fest. Nicht einmal eine bereits zuvor verbüßte Strafe von zweieinhalb Jahren im Gefängnis hätte Haverbeck beeindruckt. »Sie sind durch nichts zu stoppen.

Spiegelartikel: https://bit.ly/3R2IjxR

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