2022-02-01 10:12:14
2G-Regel in Hessen für Einzelhandel gekippt
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Auch in Hessen setzt das Verwaltungsgericht Frankfurt die 2G-Regel im Einzelhandel aus.
Geklagt hatte eine Modehausbetreiberin
Interessant ist eine der Gründe des Gerichts für die Aussetzung:
Da Kleidung als Regelbedarf im Sozialgesetzbuch aufgeführt ist, ist nach Ansicht der Richter davon auszugehen, dass Modegeschäfte als Einrichtungen der Grundversorgung zu werten sind. Daher verstoße die 2G-Regel auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
(Quelle hessenschau.de)
Der Beschluss kann vom Land Hessen zwar noch angefochten werden.
Dennoch zeigt sich immer mehr:
Die Gerichte scheinen nach und nach die 2G-Regel abschaffen zu wollen und senden klare Signale an die Politik. Dies hätten sie - auch mit der hier genannten Begründung - schon viel früher machen können und müssen.
Dieses Beispiel zeigt aber erneut, dass es letztlich eine Frage des Wollens bei Gerichten ist, exekutives Handeln in seine Schranken zu verweisen. Die Frage, ob es eine juristische Begründung gibt, stellt sich erst danach.
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