2022-01-20 14:37:29
VGH Mannheim prüft „Alarmstufe II“
https://t.me/RASattelmaier
Der VGH Baden-Württemberg prüft die Beibehaltung der sog. „Alarmstufe II“. Es wurden mehrer Anträge auf die Aufhebung eingereicht, u.a. von einem „nichtimmunisierten“ Studenten, der bei einer Aufhebung wieder getestet an Präsenzveranstaltungen teilnehmen könnte.
(Quelle swr.de)
Hintergrund ist, dass die BW-Regierung mit der Beibehaltung der „Alarmstufe II“ gegen ihre eigenen Vorgaben verstößt und die gesunke „Hospitalisierungsinzidenz“ derzeit so niedrig ist, dass eigentlich zur „Alarmstufe I“ mit eben weniger Möglichkeiten für Grundrechtseingriffen zurückgekehrt werden müsste.
Die Regierung hält also ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen nicht ein, was für sich bereits ein Skandal ist. Aber Regieren im Verordnungswege macht es halt möglich.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie gefährlich diese Art des Regierens für die Freiheit ist und das die Bürger stets für hierfür kämpfen müssen.
Eigentlich MUSS der VGH Mannheim daher zwingend den Anträgen entsprechen.
Eigentlich - alles andere wäre dann ein weiterer Skandal.
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