2022-02-04 20:05:43
"Die Gesundheitsämter gehen davon aus, dass im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab dem 16. März greifen soll,
im Schnitt bis zu zehn Prozent der Beschäftigten keinen eindeutigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und deshalb an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
„Das ist eine erhebliche Belastung, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können – insbesondere, weil die Ämter jeden Einzelfall prüfen müssen und gegebenenfalls eine Anhörung erfolgen soll“, sagte Johannes Nießen, erster stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)."
Impflotsen aller Länder, vereinigt euch! @agent00bielefeld
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131565/Einrichtungsbezogene-Impfpflicht-Gesundheitsaemter-fuer-Fristverlaengerung
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