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❌Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie

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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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Die neuesten Nachrichten 7

2023-03-18 17:32:52
JETZT neu: "Nacktes Niveau" - Folge 77: "Häuptlinge und Indianer"

Rechtsanwalt und Philosoph Dr. Alexander Christ (twitter.com/acundp) und Journalistin Sarah Kaßner sprechen mit Milena Preradovic (twitter.com/punktpreradovic) und Paul Brandenburg (twitter.com/docbrandenburg) über die Oscar-Woko-Verleihung, Lauterbachs gescheiterte Absetzversuche von seinem "Impf"-Betrug sowie seinen Bewerbungsbetrug um eine Professur, die sogenannte Wahlrechts-"Reform" der Ampel, eine grüne Posse aus dem brasilianischen Regenwald, geheime Geheimdienstzahlungen an regimetreue Journalisten, die Unruhe in der Bild-Zeitung im speziellen und dem Axel-Springer-Verlag im Algemeinen, die anhaltende Kampagne gegen Ex-Bild-Chef Julian Reichelt, den "Green Deal" der EU zur Enteignung privater Hausbesitzer, politische Strafverfolgung und den angekündigten NATO-Beitritt Finnlands.

Alle Links https://media.paulbrandenburg.com/nacktes-niveau/folge-77-haeuptlinge-und-indianer
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2023-03-18 12:02:01
Wahlrechtsreform: ein Anschlag auf die Demokratie


In Zürich lese ich heute in der NZZ den Bericht von Alexander Kissler über die Wahlrechtsreform in Deutschland, die am Freitag den Bundestag passiert hat. Kissler verweist am Ende seines Artikels auf zwei wichtige Gesichtspunkte:

Bestimmendes Prinzip der deutschen Staats– & Rechtsordnung ist der Föderalismus. Diesem gerecht zu werden, bedingt eine Abbildung der direkt gewählten Abgeordneten aus den Wahlkreisen: aller direkt Gewählten!

Der Zuschnitt der Wahlkreise könnte sehr leicht geändert werden, dann würde der Bundestag sofort kleiner. Diese einfache Alternative muß das BverfG überzeugen. Die Grundmandatsklausel sollte bleiben.

Dennoch bedenklich bleibt das gesamte Parteiensystem, das direkte Bürgerbeteiligung aushebelt…



Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
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Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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2023-03-18 10:11:18 Wahlrechtsreform: verfassungswidrig und eine Entmündigung der Bürger

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition die umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen. Die Ampelkoalition bekam diese am Freitag mit einer Mehrheit von 399 Stimmen durch das Parlament. 261 Abgeordnete votierten dagegen, 23 enthielten sich. Ich erkläre, worum es geht:

Warum war eine Wahlrechtsreform notwendig?
Der Bundestag ist zu groß – das ist seit Jahren Konsens unter den Fraktionen. Aktuell hat das Parlament nach der vergangenen Wahl 736 Abgeordneten & damit seine bisherige Rekordzahl erreicht. Es liegt 138 Mandate über seiner vorgesehenen Normgröße.

Was wurde nun beschlossen?
Direkt gewählte Kandidaten ziehen nur noch in den Bundestag ein, wenn ihre Mandate auch durch das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei gedeckt sind. Sollte eine Partei zu viele Direktmandate gewinnen, bekommen die Kandidaten mit den niedrigsten Stimmanteilen keinen Sitz im Parlament. Das heißt in der Konsequenz: In manchen Wahlkreisen könnte es dann keine direkt gewählten Abgeordneten geben.

Die sogenannte Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Die bisherige Regelung sah vor, daß Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie nicht die Fünfprozenthürde erreichen, dafür aber drei Direktmandate erzielen. Bei der vergangenen Wahl schaffte es die Linke nur aufgrund dieser Klausel ins Parlament. Sie blieb bundesweit in den Zweitstimmen bei 4,9 %, errang aber drei Direktmandate über die Erststimme – und zwar zwei in Berlin und eines in Leipzig und schaffte so den Einzug in den Bundestag mit insgesamt 39 Abgeordneten. Das ist bei folgenden Wahlen nun nicht mehr möglich. Die Klausel könnte aber auch für die CSU zu einem Problem werden: Da diese nur in Bayern antritt, ist sie zukünftig darauf angewiesen, dort genug Zweitstimmen zu holen, um bundesweit die Fünfprozenthürde zu überspringen. Denkbar wäre, daß die CSU alle Wahlkreise in Bayern direkt gewinnt, bundesweit in den Zweitstimmen aber unter fünf Prozent bleibt – und dann keinen einzigen Wahlkreis– und Listenkandidaten in den Bundestag entsenden kann.

Die Regelgröße des Bundestags wird angehoben. Bisher war festgelegt, daß der Bundestag im Normalfall 598 Abgeordnete hat. Zukünftig wird diese Grenze auf 630 Mandate angehoben, soll dafür dann aber auch eingehalten werden. Mit dem etwas größeren Umfang soll nach dem Willen der Koalition sichergestellt sein, daß möglichst wenig Wahlkreise ohne direkt gewählte Vertreter bleiben.

Überraschend war für die Opposition auch das Gesetzgebungsverfahren: kurz vor der Abstimmung im Bundestag ersetzte die Ampel ihren Gesetzesentwurf durch eine neue Variante, für deren ausführliche Debatte dann die Zeit fehlte.

Wie geht es jetzt weiter?
Die Unionfraktion will eine abstrakte Normenkontrolle anstrengen, bei der das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit der neuen gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz prüft. Für einen entsprechenden Antrag wäre ein Viertel der Mitglieder des Bundestags nötig, über diese Zahl verfügen CDU und CSU.

Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte im Anschluß an die Abstimmung ferner an, der Freistaat Bayern werde das BVerfG anrufen.

Dies hat auch Die Linke angekündigt.

Ein weiterer möglicher Weg, die Reform der Ampel wieder zu kippen, besteht für die Union dann, wenn sie das nächste Mal an einer Regierung beteiligt ist. Dann werde die Union, so Unionsfraktionschef Merz, »darauf dringen, daß das geändert wird«.

Mein Kommentar:
Diese Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig.
Das Wahlrecht des Bürgers gemäß Art. 38 GG basiert auf Freiheit, Gleichheit & Unmittelbarkeit. Die Erststimme gilt nicht mehr unmittelbar & nicht absolut & es gilt nicht mehr die Gleichheit der Wahl. Damit wird der Verfassungsgrundsatz des Art. 38 GG elementar verletzt. Wahlkreise ohne direkt gewählte Abgeordnete? Undenkbar!



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2023-03-17 23:15:50 Auch morgen ab 6 Uhr gibt es wieder

Nacktes Niveau!

In Folge #77 hört Ihr:
- Sarah Kaßner
- Alexander Christ
- Milena Preradovic
und mich u.a. zum Berufsverbrecher Lauterbach, der Wahlgesetz-Manipulation der Ampel und dem Kriegskurs der NATO.

Gute Unterhaltung und (trotz allem) ein wunderbares Wochenende Euch!
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2023-03-16 14:53:39
WICHTIGE INFO

Der Gerichtstermin gegen Prof. Bhakdi am 24.03.2023 in Plön wurde aufgehoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
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2023-03-11 00:02:12 Die Pandemie, die es nie gab.
Eine umfassende Untersuchung von Stanford-Forschern entzieht der Corona-Politik den Boden.

»Anfang 2023 schlug dieser Fachartikel ein wie eine Bombe«, beginnt Stefan Homburg seine Zusammenfassung in der Schweitzer Weltwoche und fährt fort: »Fünf Forscher der Stanford-Universität und weiterer Universitäten, darunter John Ioannidis, hatten herausgefunden, daß die Corona-Erkrankung für Menschen bis siebzig Jahre mit einer saisonalen Grippe vergleichbar ist, für Jüngere sogar noch ungefährlicher. Das stellt fast alles auf den Kopf, was wir uns drei Jahre lang anhören mußten.«

Anhören mußten wir uns nämlich, es grassiere ein für alle Altersgruppen tödliches Virus, dessen notwendige (und mögliche) Bekämpfung vielfältige Freiheitseinschränkungen rechtfertige.

Die Ergebnisse des Forscherteam um Ioannidis nun beruhen auf einer sogenannten Meta-Studie, die nicht selbst Daten erhebt, sondern andere Studien auswertet – in diesem Fall Dutzende weltweit, deren Daten wiederum aus der Anfangszeit der Corona-Krise stammen, als die vermeintlich gefährlichen Typen Alpha bis Delta kursierten und es keinen Impfstoff gab. Die Forscher ermittelten die Zahl der Infizierten aus Antikörpermessungen und verglichen sie mit der Zahl der an oder mit Corona Gestorbenen. Homburg: »Da wegen Datenmangels auch die lediglich «mit» Corona Gestorbenen einbezogen wurden, überschätzen die so ermittelten Fallsterblichkeitsraten die Realität. Kombiniert mit der bekannten Tatsache, daß die Grippe zu Beginn der Corona-Zeit verschwand, und zwar laut WHO weltweit, ergibt sich aus der Vergleichbarkeit von Corona und Grippe die Einsicht: Wir hatten viel Lärm um nichts.«

Viel Lärm um nichts – das ist mittlerweile der sichere Befund. Homburg kommt daher zu einer eindeutigen Schlußfolgerung: »Wegen der Vergleichbarkeit von Corona und Grippe waren nicht bestimmte, sondern sämtliche Freiheitsbeschränkungen verfehlt. Durch anlaßloses Massentesten hat man eine vermeintliche Pandemie herbeigezaubert, die es in Wirklichkeit nie gab.«

Zum Artikel in der Weltwoche

Mein Kommentar:
Was nützt uns diese Erkenntnis heute? Drei Jahre unsinniger Freiheitseinschränkungen liegen hinter uns. Heute sehen sich diejenigen, die früh die Maßnahmen kritisiert haben, wissenschaftlich bestätigt: wir hatten recht.

Davon aber haben wir nicht viel, wenn es keine Sicherungen gibt, die künftig ähnliche Freiheitseinschränkungen verhindern, ja von vorneherein unmöglich machen. Das könnte geschehen, indem beispielsweise der WHO nun keine weitreichenden Befugnisse eingeräumt werden, nach Belieben und vollkommen unkontrolliert eine neue Pandemie oder ähnliche Wirren auszulösen. Das könnte durch ein grundgesetzliches Verbot für die Regierenden geschehen, Freiheitsrechte um den vermeintlichen Schutz der Gesundheit willen oder wegen anderer Behauptungen einzuschränken.

Das könnte vor allem geschehen, wenn die Menschen sich auf ihren inneren Kompaß zurückbesinnen, den meiner Ansicht nach jeder in sich trägt, der von manchen nur zugedeckt wird, um einen vermeintlich einfacheren Weg des Konformismus mitgehen zu können.

Die wissenschaftliche Bestätigung dessen, was man zuvor schon ahnte, tut sicherlich gut. Ein Schutz gegen Wiederholungen freiheitsentziehender Exzesse ist dies jedoch nicht. Hier ist nach wie vor der Mut des Einzelnen gefragt, ohne den die Freiheit schutzlos ist.



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2023-03-07 22:36:37
NEUES AUS DEM GERICHTSAAL
mit Fachanwältin Beate Bahner
LIVE im Reiwerle

"Alles was Corona(Un)Recht ist: Plaudereien aus dem aktuellen Gerichtsalltag"
Beate Bahner berichtet ...

Samstag, 18.03.2023
Einlass ab 17.00 Uhr
Veranstaltung ab 19.00 Uhr

DER EINTRITT IST FREI

Um Reservierung wird gebeten.


https://reiwerle.de/shop

Kommt uns besuchen und lernt uns kennen.

s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung

Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: info@reiwerle.de
Tel: 0 6346 929 362

https://t.me/TobyInfomiert
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2023-03-05 22:04:14
jetzt könnt ihr das Buch vorbestellen

Hier

Produkte – s'Reiwerle
https://reiwerle.de/shop


bitte überall teilen


Lieferung ca. KW 11.

Mit gekocht und mitgewirkt haben:

Beate Bahner, Ralf Ludwig, Dirk Sattelmaier, Friedemann Mack, Güzey,  Michael Ballweg, Wolle, Daria, Hardy, Björn Banane, Busfahrer Thomas, Sebbe, Arne , Mimi, Alexander Christ u.v.m.

25 Euro kostet das Buch.


Kochbuch:

Schwurbler am Herd,

Der Widerstand kocht!

s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung

Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: info@reiwerle.de
Tel: 0 6346 929 362

https://t.me/TobyInfomiert
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2023-03-03 17:54:27
ZAAVV | Erfolge einer starken Gemeinschaft

Zeit für ein erstes Resümee

Seit fast 1,5 Jahren wird die Idee des ZAAVV als Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen gemeinschaftlich vorangetrieben. Über 500 Fördermitglieder und zahlreiche Spender unterstützen mittlerweile mit ihrem Beitrag unsere Arbeit. Zeit, einmal die bisher erzielten Erfolge aufzuzeigen, die ohne diese finanziellen Hilfen nicht möglich wären.

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https://www.wir-fordern.eu/
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2023-03-03 00:04:13 Rechtsanwalt Alexander Christ spricht über die jüngsten Entwicklungen im Fall Michael Ballweg

Im Interview mit Eugen Zentner erläutert er, an welchem Punkt sich das Verfahren momentan befindet; übt Kritik an der Staatsanwaltschaft und gibt einen kleinen Einblick in die seelische Verfassung seines Mandanten.

Zum Interview bei apolut


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