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RA Ludwig - Querdenkeranwalt

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Kategorien: Darlehen, Steuern und Gesetze
Sprache: Deutsch
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Beschreibung vom Kanal

Die Coronamaßnahmen haben unsere Grundrechte in einem bisher unbekannten Ausmaß eingeschränkt. Seit März 2020 kämpfe ich mit euch dafür, dass wir unsere Freiheitsrechte nicht ganz verlieren und in vollem Umfang wiederbekommen.

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Die neuesten Nachrichten 7

2024-03-27 17:22:47
Professor Dr. Stefan Homburg fasst alle wichtigen Fakten der RKI-Files zusammen, und bringt diese in einen grossen unwiderlegbaren Gesamtzusammenhang Fazit und Fakt ist: Die Entscheidungen zu sämtlichen unnötigen und sinnlosen Coronamassnahmen, Lockdowns und tödlichen Covid - 19 Impfungen kamen nicht vom RKI, sondern wurden von höchsten politischen Entscheidungsträger des BRD Regime getroffen! Die Redaktion unseres Kanals berichtete hierüber bereits ausführlich in den oberen 8 Posts in unserem Kanal! Schaut Euch bitte alles genau an, prüft es kritisch, und zieht Eure Rückschlüsse und dringend notwendigen Konsequenzen hieraus! lichen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Euer Interesse!
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2024-03-27 16:12:44 Alle Strafverfahren stoppen!


Mit den Veröffentlichungen des RKI rücken nun endlich die Gerichtsentscheidungen in den Fokus. Die Gerichte haben ihre Entscheidungen vorgeblich auf die besondere Rolle des RKI im Infektionsschutzgesetz gestützt. Tatsächlich haben die aber nicht wissenschaftliche Erkenntnis verwertet, sondern politische Vorgaben unter Umgehung juristischer Methoden als wahr unterstellt.

Der Vizepräsident des Bundestages Wolfgang Kubici (FDP) schreibt hierzu im Focus:

"Von den Entscheidungen, Erkenntnissen und öffentlichen Verlautbarungen des Robert Koch-Institutes hing viel ab. Die umfassendsten und tiefsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik gründeten hierauf. Schulschließungen mit zum Teil katastrophalen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder, das Wegsperren der Alten in den Heimen oder auch die unwürdige Ausgrenzung von Millionen von Menschen aufgrund einer freien Entscheidung gegen die Impfung (2G) – all dies wurde fachlich vom Robert Koch-Institut begleitet. Und durch das Institut wurde der Boden für politische Maßnahmen bereitet.
Auch Gerichte bezogen sich in ihren Entscheidungen rund um die Pandemiemaßnahmen auf die Expertise des Robert Koch-Institutes. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht bescheinigte der Behörde, dass es allein durch den gesetzlichen Auftrag eigentlich unfehlbar sei: „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung der Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“ Politische Einflussnahme durch den zuständigen Minister? War nicht einmal ansatzweise im denktheoretischen Rahmen."


Quelle:
https://m.focus.de/gesundheit/gastbeitrag-von-wolfgang-kubicki-in-wahrheit-gab-es-zwei-lothar-wielers-die-rki-protokolle-sind-nur-der-anfang_id_259796465.html

Letzteres ist natürlich insofern Unsinn, als das die politische Einflußnahme von Beginn an im "querdenktheoretischen" Rahmen war - das ist auch dem Impfpflichtbefüworter Kubici klar.

Dennoch kann es nur folgende Konsequenzen aus dieser Erkenntnis geben:

- Stopp aller noch laufenden Straf- und Bußgeldverfahren.

- Rehabilitation und Entschädigung aller wegen Verstoß gegen Coronamaßnahmen Verurteilten.


Wer das politisch nicht fordert oder unterstützt, meint es nicht ernst mit der Aufarbeitung.

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t.me/RA_Ludwig

#1Minuteum11

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten! 

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2024-03-26 22:19:53 Was ist nun also rechts?

Während das Landgericht Berlin die Auffassung vertritt, dass die Bezeichnung als "rechts oder rechts außen" keinem Beweis zugänglich ist, ordnet die Polizei bei der Erfassung von Straftaten diese erforderlichenfalls einer politischen Motivation zu. Das bedeutet, um eine Straftat als "rechts" zu erfassen, erfolgt die Erfassung und Bewertung von politisch motivierten Straftaten bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität (Definitionssystem PMK) und den Richtlinien für den KPMD-PMK (Kriminalpolizeilicher Meldedienst):

Der PMK -rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer
Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren
.

Somit kann man durchaus anhand von klaren Kriterien prüfen, ob eine Person oder Organisation einem "rechten" politischen Spektrum zuzuordnen ist.

Damit ist aber auch offensichtlich, dass der inflationäre Gebrauch des Begriffs "rechts" eine reine Propagandaveranstaltung ist.

Denn unterstellt, sämtliche in den Medien verbreiteten Behauptungen über das Treffen in Potsdam wären wahr, würden selbst diese nicht in den Phänomenbereich "rechts" fallen. Das kann jeder selbst anhand der obigen Definition überprüfen.

Noch irrsinniger ist es da, Organisationen, die sich explizit auf Grund- umd Menschenrechte berufen als "rechts" zu bezeichnen. Querdenken, ZAAVV, Anwälte für Aufklärung, WerteUnion nicht einmal die AfD sind in diesem Sinne als rechts zu bezeichnen.

Der Begriff ist - wenn er so inflationär benutzt wird - schlicht unbrauchbar.

Ich erwarte vom Kammergericht Berlin, bei dem mein Verfahren aktuell vorliegt eine klärende Richtigstellung. Jedenfalls müssen bei der Bezeichnung einer Person als "rechts oder rechts außen" Anknüpfungstatsachen zu den oben genannten Kerngedanken bestehen. Damit nimmt man den Medien und den Ampelpolitikern allerdings ihr Spielzeug aus der Hand.
Dann können wir alle gemeinsam "gegen rechts" auf die Straße gehen, wir können es aber auch bleiben lassen, weil "rechte Motive" im oben genannten Sinn in Deutschland eine völlig zu vernachlässigende Minderheit darstellen.
Besser ist es, wir gehen am 03. August 2024 gemeinsam in Berlin für die juristische Verfolgung der Verbrecher gegen die Menschlichkeit in diesem Land auf die Straße und geben ihnen und ihren Parteien weder bei Europa- noch bei Kommunal- und Landtagswahlen eine Stimme.

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2024-03-26 16:21:44 29 Prozent wollen die Politiker von damals bestrafen

Laut einer Studie wollen 29 Prozent der Deutschen die damaligen Politiker bestrafen, die für die Maßnahmen in der Pandemie-Zeit Verantwortlich waren. 19 Prozent fordern Konsequenzen für Wissenschaftler.

Quelle:
https://m.bild.de/politik/inland/virus-wut-sitzt-tief-corona-spaltet-deutschland-bis-heute-87646278.bildMobile.html

Es ist ziemlich einfach:

Der Generalbundesanwalt wendet das Völkerstrafrecht konsequent an und erhebt Anklage gegen alle diejenigen, die die Maßnahmen angeordnet, umgesetzt, nicht aufgehalten, zu ihnen angestiftet oder sie bestärkt und unterstützt haben.

Zuständig sind die Oberlandesgerichte.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird auf "wundersame" Weise zurückkommen, wenn der Rechtsstaat sich - auch dann, wenn es extrem schmerzhaft ist - an seine eigenen Gesetze hält.

Wie will man es der Gesellschaft verständlich machen, dass Maskenverstöße und Verstöße gegen Versammlungsauflagen unnachgiebig mit hohen Geldstrafen geahndet werden, während offensichtlich ist, dass für die Regeln zu keinem Zeitpunkt ein sachlicher Grund bestand. Und zugleich werden gegen diejenigen, die Existenzen und Leben massiv gefährdet, beschädigt und zerstört haben, nicht einmal Ermittlungsverfahren eröffnet.

Die gesellschaftliche Spaltung überwinden bedeutet, den Tätern die Chance zu geben, Verantwortung zu übernehmen.

Ich wiederhole mich gerne:
Der politische Wind dreht sich ohnehin. Nur dann etwas zuzugeben, wenn die Wahrheit unausweichlich ist, hat selten zu Minderung geführt.

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2024-03-26 00:34:16 Sorry, aber so leicht wird es nicht!

Es geht nicht um ein paar Fehler, die wir verzeihen müssen.
Es geht um eine Machtüberschreitung, die wir aus gutem Grund
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
oder wie Hannah Arendt es formulierte
Verbrechen gegen die Menschheit
nennen.

Was wir erlebt haben, war ein systematischer und ausgedehnter Angriff auf die Zivilbevölkerung.
Grundrechte sind vollständig genommen worden, Existenzen zerstört und Menschen an der Gesundheit geschädigt oder gar getötet worden.
Wenn man beachtet, dass politische Entscheidungen zur Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen sogar gegen wissenschaftliche Warnungen betrieben wurden, muss man den Begriff "Staatsstreich" verwenden.

Quantitativ halten die menschgemachten Schäden der Jahre 2020 bis 2022 mit den großen Kriegen Schritt.

Wir werden den Tätern jetzt nicht die Aufklärung überlassen. Um Entschuldigung kann man bitten. Ob die Bitte gewährt wird, entscheiden die Opfer, nicht die Täter.
Dass die MSM jetzt - wo es nichts mehr zu verbergen gibt - plötzlich die Spitze der Aufklärung sein wollen, ist zum einen heuchlerisch zum anderen belegt es aber eindrucksvoll die Mittäterschaft.

Es wird Aufklärung geben. Diese wird aber nicht in einer Enquete-Kommission, dem ÖRR oder einem Untersuchungsausschuss stattfinden, sie wird vor einer Hauptverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshof stattfinden.

Alle Elemente, alle Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor. Sowohl die Opfer als auch die Täter haben eine faire Aufarbeitung mit Übernahme der Verantwortung und Akzeptanz der Konsequenzen verdient.
Den nächsten Schritt der zivilisatorischen Entwicklung können wir nur erreichen, wenn diese totalitäre Machtüberschreitung in demokratischen Staaten gesühnt wird und daraus Strukturen abgeleitet werden, die derartige Eingriffe in die Freiheitsrechte unmöglich machen.

Der Prozess der gesellschaftlichen Aufarbeitung ist bereits gestartet und geht jetzt in die nächste Phase. Dass ZDF und Co. jetzt offen und kritisch berichten, ist kein Grund zum Jubeln. Es ist ihr Auftrag, den sie über Jahre nicht wahrgenommen haben. Täter ist auch derjenige, der dem Haupttäter Beihilfe geleistet hat.

Der Generalbundesanwalt kann die Rechtsstaatlichkeit dadurch wiederherstellen, dass er Anklage gegen die Täter erhebt.
Die Politik kann die Spaltung überwinden, indem sie Amnestie- und Rehabilitationsgesetze vorlegt.
Die Justiz hat sofort die Strafverfolgung aller maßnahmeverweigernden, aufrechten Menschen zu beenden.

Nicht darüber diskutieren, sondern sofort handeln.

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2024-03-25 01:05:40
Manch einer ist ehrlich überrascht. Schön. #RKIFiles #RKIProtokolle #Aufarbeitung (X ) @RA_Friede
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2024-03-25 01:03:52 https://www.heise.de/news/Telegram-in-Spanien-wegen-Urheberrechtsverletzungen-blockiert-9664448.html
14.3K views22:03
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2024-03-24 21:47:09 Damit ist jede Bestrafung von Ärzten wegen "falscher" Impfzertifikate jedenfalls als Rechtsbeugung wahrscheinlicher als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klassifizieren.

Sämtliche Richter, die diesbezüglich Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft oder Strafen angeordnet haben, haben diese entgegen wissenschaftlicher Evidenz und durch fehlende juristische Methodik angeordnet.
Ich habe mehrfach in meinem Kanal darauf hingewiesen, dass die EU ein Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte ausgesprochen hat.
Wenn das RKI in der Lage ist, diese Regelung zu finden, ist es auch jeder Strafrichter. Mithin bleibt nur ein Schluss:

Das Diskriminierungsverbot wurde vorsätzlich missachtet.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0953

Anmerkung (36)
Es muss verhindert werden, dass Personen, die nicht geimpft sind — sei es aufgrund einer medizinischen Indikation oder weil sie nicht der Zielgruppe angehören, für die der COVID-19-Impfstoff derzeit verabreicht wird oder zugelassen ist, beispielsweise Kinder, weil sie noch nicht die Möglichkeit hatten oder weil sie sich gegen eine Impfung entschieden haben — mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden. Deshalb sollte der Besitz eines Impfzertifikats bzw. eines Impfzertifikats, in dem ein COVID-19-Impfstoff angegeben ist, keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein oder für die Nutzung grenzüberschreitender Personenverkehrsträger wie Fluggesellschaften, Bahn, Fernbusse, Fähren oder sonstige Verkehrsträger sein. Außerdem kann diese Verordnung nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Verpflichtung oder ein Recht auf Impfung begründet.
12.6K viewsedited  18:47
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2024-03-24 13:13:54 Mein Kollege Rechtsanwalt Ulbrich zeigt hier einen Kern unserer aktuellen Probleme sehr gut und differenziert auf:

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1771222664926949726?t=qpgvbE8RIzFKqLx87Gf0RA&s=19
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