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Ibnu ʿUthaymīn | DE

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Auf diesem Kanal werden nur Aussagen und Rechtsurteile des ehrenwerten Großgelehrten Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) gepostet.

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2022-04-15 21:00:00 Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde über eine schwangere Frau befragt, die um sich selbst oder ihr Kind fürchtet, und nicht fastet – wie lautet das Urteil diesbezüglich?

Er antwortete: Unsere Antwort darauf ist, dass einer von zwei Fällen im Fall einer schwangeren Frau zutreffen muss.

Der Erste ist, wenn sie gesund und stark ist, und das Fasten nicht als schwierig empfindet, und es ihrem Fötus nicht schadet. In diesem Fall muss die Frau fasten, weil sie keine Entschuldigung dafür hat, es nicht zu tun.

Der Zweite ist der, bei dem die schwangere Frau nicht dazu in der Lage ist, zu fasten, entweder weil die Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium ist, oder weil sie körperlich schwach ist, oder aus einem anderen Grund. In diesem Fall sollte sie nicht fasten, besonders wenn ihrem Fötus wahrscheinlich dadurch geschadet wird, in welchem Fall es für sie verpflichtend sein kann, nicht zu fasten. Wenn sie nicht fastet, dann muss sie, wie andere, die aus einem gültigen Grund nicht fasten, die Tage nachholen, wenn diese Entschuldigung nicht mehr zutrifft. Wenn sie entbindet, muss sie diese Fastentage nachholen, nachdem sie vom Nifās rein wird. Aber manchmal kann die Entschuldigung der Schwangerschaft aufgehoben werden, dann jedoch sofort von einer anderen Entschuldigung gefolgt werden, nämlich das Stillen. Die stillende Mutter könnte Essen und Trinken benötigen, besonders während der langen Sommertage, wenn es sehr heiß ist. Demnach könnte es für sie erforderlich sein, nicht zu fasten, damit sie ihr Kind mit ihrer Milch ernähren kann. In diesem Fall sagen wir auch ihr: Fasten Sie nicht, und wenn diese Entschuldigung nicht länger zutrifft, dann sollten Sie das Fasten nachholen, das Sie verpasst haben.

Fatāwā As-Siyām, S.162

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2022-04-13 21:00:52 Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt:

Ich faste die drei weißen Tage, den 13., 14. und 15. des Monats, aber manchmal trifft die Menstruationszeit auf diese Tage. Kann ich stattdessen drei andere Tage in diesem Monat fasten?

Er sagte: Ja, das Fasten der drei Tage im Monat gehört zur Sunnah. So berichtete der Prophet ﷺ, dass die Belohnung für den Fastenden der drei Tage dem Fasten eines ganzen Jahres gleichkommt. Jedoch ist es besser, dass es die drei weißen Tage sind. Der 13., 14. und 15. des Monats.
Und wenn das nicht möglich ist, etwa wegen der Menstruationsblutung einer Frau, einer Reise, oder eine anderen Situation, oder Lustlosigkeit, oder wegen einer leichten Krankheit oder etwas anderem, so bekommt man die Belohnung, wenn man drei andere Tage fastet. ʿAʾischa (radiyallāhu ʿanhā) sagte: „Der Gesandte ﷺ pflegte jeweils drei Tage von einem Monat zu fasten.“ Es macht nichts aus, ob er sie zu beginn, in der Mitte oder am Ende des Monats fastete.“
Die Angelegenheit hierin ist flexibel! Das Fasten von drei Tagen im Monat ist sunnah, dabei ist es gleich, ob sie am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats gefastet werden. Aber die drei weißen Tage sind vorzüglicher. Und wenn man das wegen einer Entschuldigung oder einer sonstigen Angelegenheit nicht schafft, so bitten wir Allāh darum, dass Er den Lohn dafür schreibt, für denjenigen der daran gewöhnt war sie zu fasten, es aber für einen Grund unterließ.“

Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, Frage Nr. 376

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2022-04-11 21:01:17
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagt:

Die Mehrheit der Gelehrten halten die Sünden im Ramadān schwerwiegender, als die Sünden außerhalb des Ramadān.

Scharḥ Bulūġ Band 7, S. 166

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2022-04-09 21:01:06
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte:

Derjenige, der hungerstreikt und vor Hunger stirbt, wird betrachtet als hätte er Selbstmord begangen.

Aḥkām Al-Qurʾān 1/449

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2022-04-07 21:00:33
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte:

Die Belohnung für das Speisen eines Fastenden wirst du erhalten, auch wenn du ihm (dem Fastenden) nur eine einzige Dattel gegeben hast.

Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 20/93

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2022-04-05 21:01:15
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt:
Wie lautet das Urteil über Schwimmen und Tauchen während des Fastens?

Er sagte: Alles Lob gebührt Allah. Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Fastender in Wasser eintaucht oder darin schwimmt, denn dies gehört nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt sind, außer es gibt einen Beweis, um anzuzeigen, dass sie makrūh oder harām sind. Es gibt keinen Beweis, dass Schwimmen makrūh oder harām ist, vielmehr betrachteten einige Gelehrte es als makrūh, damit nichts in die Kehle des Schwimmers gelangt, ohne dass er es merkt.
Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn 19/285

Er sagte weiterhin: „Es ist nichts Falsches daran, dass ein Fastender schwimmt und er kann schwimmen, wie er es möchte, und in das Wasser eintauchen, doch er muss sorgfältig und so gut wie möglich darauf achten, dass kein Wasser in seinen Magen gelangt.“
Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn 19/284

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2022-03-01 22:10:00 Scheich Ibnu 'Uthaymīn (rahimahullāh) sagte:

Es ist seine ﷺ Aussage: „Es gibt niemanden unter euch, zu dem nicht sein Herr sprechen wird und es wird keinen Übersetzer zwischen ihnen geben.“ (Saḥīḥ al-Bukhārī, Nr. 7443)

Allāh wird zu ihm sprechen und es wird keinen Übersetzer zwischen ihnen geben. Das wird am Tage des Gerichts stattfinden. Ein Übersetzer ist derjenige, der zwischen zwei Individuen ist, welche verschiedene Sprachen sprechen. Er vermittelt das Gesprochene des einen zum anderen. Es gibt vier Bedingungen, die auf einen Übersetzer zutreffen müssen:

Vertrauenswürdigkeit, dass er der Sprache mächtig ist, die er übersetzt, dass er der Sprache mächtig ist, in die er übersetzt, und dass er Wissen hat über das Thema, welches er übersetzt.
In dieser Überlieferung ist bewiesen, dass eine der Eigenschaften Allāhs das Sprechen ist. Und dies mittels einer Stimme, die gehört und verstanden wird.

Der Mensch soll Furcht haben vor diesem Sprechen Allāhs, welches zwischen ihm und seinem Herrn stattfinden wird, dass er vor Allāh entblößt wird, wenn Allāh ihn bezüglich seiner Sünden anspricht. Darum lasse die Taten der Sünde und habe Furcht vor Allāh.

Sharḥ al-ʿAqīdah al-Wāsitiyyah, S. 272

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2022-03-01 22:00:00
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2022-02-26 22:00:00
Scheich Ibn Muhammad Ibn Salih al-‘Uthaymin wurde gefragt:

Ist es erlaubt mit den Beinen in Richtung Qibla zu schlafen?

Er sagte: ,Es liegt keine Sünde für eine Person darin, wenn diese mit den Füßen in Richtung Qibla schläft; vielmehr sagten die Fuqaha: ,,Wenn eine kranke Person weder stehen noch liegen kann, dann sollte sie auf der Seite liegend, mit dem Gesicht in Richtung Qiblah beten; und wenn sie dies auch nicht kann, dann sollte sie auf dem Rücken liegend mit den Füßen in Richtung Qiblah beten.

Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 2/976

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2022-02-24 22:00:00
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (rahimahullāh) wurde gefragt:

Ist es verpflichtend während der Rezitation des Qurʿān im Gebet die Zunge zu bewegen oder ist es ausreichend, im Herzen zu rezitieren?
Er sagte: Während der Rezitation muss die Zunge bewegt werden. Wenn jemand während des Gebetes nur im Herzen rezitiert, ist dies nicht ausreichend. Dieselbe Regelung gilt für alle anderen Adhkār: Es ist nicht ausreichend diese im Herzen zu sprechen, vielmehr ist es notwendig die Zunge und die Lippen dabei zu bewegen, weil es Worte sind, die gesprochen werden und dies kann man nur, wenn man dabei Zunge und Lippen bewegt.

Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 13/156

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