2022-06-30 21:01:07
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte:
Das Beschimpfen der Saḥābah teilt sich in drei Kategorien:
1. Das Beschimpfen, indem man sagt, dass die meisten von ihnen Kuffār oder dass sie allesamt Übeltäter waren. Dies ist Kufr, denn es ist eine Zurückweisung des Lobes und der Anerkennung Allāhs und Seines Gesandten für sie. Wer bezweifelt, dass eine solche Person ein Kāfir ist, ist selber ein Kāfir, denn diese Ansicht beinhaltet, dass diejenigen, die den Qurʾān und die Sunnah übermittelt haben, Kuffār und Frevler waren.
2. Das Beschimpfen, indem sie verflucht werden. Hierzu gibt es zwei Meinungen der Gelehrten, ob derjenige ein Kāfir ist oder nicht. Gemäß der Meinung, dass er kein Kāfir ist, sollte er trotzdem ausgepeitscht und inhaftiert werden bis er stirbt oder seine Worte widerruft.
3. Das Beschimpfen auf eine Art und Weise, die nicht das Level des Zweifelns an ihrem religiösen Engagement erreicht, wie z. B. die Behauptung, dass sie feige waren oder geizig. Diese Person ist kein Kāfir, doch sollte ihr als abschreckende Maßnahme eine Disziplinarstrafe auferlegt werden (Ta’zir). Dies ist eine Aussage von Sheikh al-Islām ibn Taymiyyah in al-Sārim al-Maslul, wo er auf S. 573 berichtet, dass Aḥmad sagte: „Es ist niemandem erlaubt, eine ihrer schlechten Eigenschaften zu erwähnen oder sie für einen Fehler oder eine Schwäche zu kritisieren. Wer dies tut, der sollte gemaßregelt werden. Falls er dann bereut, ist alles in Ordnung, ansonsten sollte er ausgepeitscht werden bis er stirbt oder widerruft.“
Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 5/83, 84
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