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Ibnu ʿUthaymīn | DE

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Auf diesem Kanal werden nur Aussagen und Rechtsurteile des ehrenwerten Großgelehrten Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) gepostet.

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2021-11-20 22:01:16
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde über eine Frau befragt, die ihr Kind wusch, als sie im Zustand der rituellen Reinheit war. Muss sie den Wudūʾ wiederholen?

Er sagte: „Wenn eine Frau ihr Kind – Junge oder Mädchen – wäscht und dessen Intimbereich berührt, dann muss sie keinen Wudūʾ vollziehen, sondern nur ihre Hände reinigen, denn das Berühren des Intimbereichs ohne Gelüste zu haben, erfordert keinen Wudūʾ. Es ist bekannt, dass bei einer Frau, wenn sie ihr Kind wäscht, keine Lust entsteht. Wenn sie also ihr Kind wäscht, dann muss sie nur ihre Hände waschen, um die Unreinheiten (Najāsah) zu entfernen, die an sie gelangt ist, und sie muss keinen Wudūʾ vollziehen.“

Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 11/203

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2021-11-18 22:01:15
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt, aus welchen Gründen der Qurʾān offenbart wurde?

Er sagte: Der Qurʾān wurde aus drei Gründen geoffenbart.
Der erste: Um Allāh durch seine Rezitation anzubeten.
Zweitens, um über seine Bedeutungen nachzusinnen.
Und drittens, um dadurch achtsam zu werden.
Allāh, taʿālā, sagte: „(Dies ist) ein gesegnetes Buch, das Wir zu dir herabgesandt haben, damit sie über seine Zeichen nachsinnen und damit diejenigen bedenken, die Verstand besitzen.“ (38:29)
Und es ist für niemanden möglich, über den Qurʾān nachzusinnen, außer mit dem Wissen über seine Bedeutung. Denn derjenige, der die Bedeutung nicht kennt, ist wie derjenige, der nicht liest.”

Tafsīr Juzʾ ʿAmma, S. 4

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2021-11-16 22:01:08
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (rahimahullāh) wurde gefragt:

Ist es verpflichtend während der Rezitation des Qurʿān im Gebet die Zunge zu bewegen oder ist es ausreichend, im Herzen zu rezitieren?
Er sagte: Während der Rezitation muss die Zunge bewegt werden. Wenn jemand während des Gebetes nur im Herzen rezitiert, ist dies nicht ausreichend. Dieselbe Regelung gilt für alle anderen Adhkār: Es ist nicht ausreichend diese im Herzen zu sprechen, vielmehr ist es notwendig die Zunge und die Lippen dabei zu bewegen, weil es Worte sind, die gesprochen werden und dies kann man nur, wenn man dabei Zunge und Lippen bewegt.

Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 13/156

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2021-11-01 22:00:20 Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ist es erlaubt, die Absicht (Niyyah) von einem bestimmten Gebet (Gebete zu einer bestimmten Zeit und von einer bestimmten Anzahl; Pflichtgebete/Salātul Maktuba, freiwillige Gebete vor den Pflichtgebeten/Sunān Ar-Rawātib, das Gebet bei der Sonnenfinsternis/Salātul Kusūf, das Gebet für Regen/Salātul Istisqāʿ, die Gebete an Ramadan/Salātu Tarāwīh, ungerades freiwilliges Gebet in der Nacht von einer Rakaʿa bis zu drei Rakaʿāt/Salātul Witr, das Gebet, das man nach dem Sonnenaufgang bis kurz vor dem Mittagsgebet beten kann/Salātul Duḥa usw.) zu einem anderen bestimmten Gebet zu wechseln?

Er sagte: Es ist verboten die Absicht von einem bestimmten Gebet zu einem anderem bestimmten Gebet zu wechseln oder die Absicht von einem uneingeschränkten Gebet (ein freiwilliges Gebet, bei welchem die Zeit und Anzahl nicht verpflichtend ist, man kann in der Nacht oder am Tag so viele Rakaʿa beten wie man will, außer in den Zeiten wo die Gebete verboten sind) zu einem bestimmten Gebet zu wechseln.

Was aber erlaubt ist, dass man die Absicht von einem bestimmten Gebet zu einem uneingeschränkten Gebet wechselt.

Das erste Beispiel: Vom bestimmten Gebet zu einem anderen bestimmten Gebet, wenn man die Absicht vom Mittagsgebet (Salātu Dhuhr) zum Nachmittagsgebet (Salātul Asr) wechselt.
In dieser Situation wird das Mittagsgebet ungültig, da man die Absicht vom Mittagsgebet mit der Absicht für das Nachmittagsgebet gewechselt hat. Und das Nachmittagsgebet wurde nicht abgehalten, weil man nicht am Anfang (vor dem Gebet) die Absicht für das Nachmittagsgebet genommen hat (und dies ist verpflichtend). In dieser Situation muss man beide Gebete nachholen.

Das zweite Beispiel: Vom uneingeschränkten Gebet zum bestimmten Gebet (Absicht wechseln): Man hat das Gebet für ein uneingeschränktes Gebet begonnen, danach während des Gebets wechselt man seine Absicht zu einem freiwilligen bestimmten Gebet, zum Beispiel zu einem freiwilligen Gebet vor den vorgeschriebenen Gebeten (Sunān Ar-Rawātib).

Man beginnt das Gebet mit der Absicht für ein uneingeschränktes Gebet, danach möchte man seine Absicht mit der Absicht des freiwilligen Gebets (bestimmtes Gebet) vor dem Mittagsgebet wechseln (Sunān Ar-Rawātib), so zählt dieses Gebet nicht, da man die Absicht nicht von ganz am Anfang genommen hat.

Das dritte Beispiel: Vom bestimmten Gebet zum uneingeschränkten Gebet: Wenn man das Gebet mit der Absicht für das freiwillige Sunnahgebet (Sunān Ar-Rawātib/bestimmtes Gebet) vor dem Pflichtgebet (Salātul Maghrib) begonnen hat und nun diese Absicht mit der Absicht eines normalen uneingeschränkten Gebets wechselt, so ist dies kein Problem und es macht das Gebet nicht ungültig.

Dies, weil die Absicht für das bestimmte Gebet die Absicht für die uneingeschränkte Absicht einschließt, also wenn die Absicht für das bestimmte Gebet aufgehoben wurde, so bleibt das uneingeschränkte Gebet bestehen.
Dies gilt aber nicht beim Wechsel zu einem bestimmten Gebet, denn dort muss man die Absicht am Anfang genommen haben.

Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn wa Rasāʾil, Kapitel: An-Niyyah, S. 361

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2021-10-31 22:00:11
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Bekommt der Betende die Belohnung von 'Hajj & Umrah', wenn er nach dem Fajrgebet bis zum Sonnenaufgang sitzen bleibt, sich jedoch von seinem (Gebets-)Platz fortbewegte?

Er sagte: Wenn man in der Moschee sitzen bleibt und auf den Sonnenaufgang wartet und anschließend zwei Rakaʿāt (Gebetseinheiten) betet, man jedoch von seinem Platz aufsteht und sich woanders hinsetzt, etwa um Dhikr zu hören oder um sich vor Müdigkeit fit zu halten, so ist dies kein Problem, denn der Gebetsraum ist Einer.

http://zadgroup.net/bnothemen/upload/ftawamp3/od_004_35.mp3

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2021-10-30 21:00:22
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte: Rechtschaffene Taten bekannt zu machen und sie in der Öffentlichkeit zu zeigen, sodass die Leute es lernen und darin folgen, ist eine gelobte Angelegenheit und nicht Augendienerei (ar-Rīyā). Augendienerei wird nämlich dadurch begangen, dass man von den Leuten gelobt werden will. Der Prophet ﷺ betete eines Tages auf der Kanzel (Mimbar) und sagte: "O Leute, ich tat dies nur, dass ihr darüber nachdenkt, wie ich das Gebet verrichtete und es lernt." [Bukhārī].

Al-Qawl al-Mufīd

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2021-10-29 21:00:15
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie lautet das Urteil über das Waschen der Hände und des Gesichts während der rituellen Waschung (al-Wudū) mit Seife?

Er sagte: Das Waschen der Hände und des Gesichts mit Seife während der rituellen Waschung (al-Wudū) ist in der Scharīʿah nicht bestätigt. In der Tat wird diese Art von Maßnahmen als Übertreibung und unnötige Strenge betrachtet.

Es ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert, dass er ﷺ sagte: „Verloren haben die Übertreiber! Verloren haben die Übertreiber!“ Er wiederholte dies dreimal. (Muslim 4823, Abū Dāwūd 3992)

Wenn jedoch die Hände eines jemanden verschmutzt sind und er kann es nicht wegwaschen, außer durch die Verwendung von Seife oder anderer Reinigungsmittel, so ist nichts Falsches daran diese zu verwenden. Doch sobald er dies zu seiner regelmäßigen Praxis macht, dann wird dieser Fall als Übertreibung in der Religion gewertet und stellt somit eine Neuerung dar.

Fatāwā al-Marʾa, S. 22

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2021-10-28 21:00:00
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte: “Wenn es schwierig für dich wird der Sunnah des Propheten ﷺ zu folgen, dann wisse, dass du eine Krankheit im Herzen hast.”

Sharḥ Ḥilyatu Tālib al-ʿIlm

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2021-10-13 21:00:08
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte:

„Gibt es zwei (Höllen)feuer: Ein Feuer für die Leute des Unglaubens und ein Feuer für die Leute des Monotheismus, die darin bestraft werden, aber es (letztendlich) verlassen werden?

Die Antwort lautet: Einige der Gelehrten haben dies behauptet und sagten, dass es zwei (Höllen)feuer gibt. Eines für die Leute des Unglaubens und ein anderes für die sündhaften Gläubigen und zwischen beiden bestehe ein Unterschied. Ich kenne jedoch keinen Beweis dafür, weder aus dem Qurʾān, noch aus der Sunnah. Was ich jedoch weiß, dass das Feuer ein einziges ist, sich jedoch dessen Bestrafung unterscheidet. Und es besteht kein Zweifel daran, dass das Feuer für die ungehorsamen Muslime anders sein wird, als für die Glaubensverweigerer.“

[ Ash-Sharḥ al-Mumtiʿ, 3/172-173]

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2021-10-12 21:00:17 Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt:

Wann ist es erlaubt, das Fasten im Ramadān zu brechen?

Er sagte: Entschuldigungsgründe, im Ramadān nicht zu fasten, sind Krankheit und Reise, wie im Qurʾān erwähnt wird. Wenn eine Frau schwanger ist und um sich oder um ihr Kind fürchtet, muss sie auch nicht fasten. Das gilt auch für die stillende Frau, die um sich oder um ihr Kind fürchtet.

Wenn jemand eine unschuldige Person vor dem Sterben retten kann und es hierzu nötig ist, das Fasten zu brechen, dann kann die Person dies tun. Beispiel: Wenn jemand eine Person sieht, die im Meer am Ertrinken ist oder von Feuer umgeben ist, dann kann der Helfer das Fasten brechen, wenn es für die Rettung nötig ist. Wenn jemand Jihād macht und sein Fasten bricht, um noch stärker zu sein, so ist dies auch erlaubt, weil der Prophet ﷺ sagte: „Morgen früh werdet ihr euren Feinden begegnen. Das Fasten zu unterlassen wird euch mehr Stärke verleihen. Fastet daher nicht.“ (Muslim)

Wenn jemand aufgrund einer gültigen Entschuldigung sein Fasten bricht, muss er den Rest des Tages nicht fastend verbringen. Dies ist deshalb, weil er sein Fasten aufgrund einer Entschuldigung gebrochen hat. Dies gilt auch für denjenigen, der sein Fasten gebrochen hat, um eine andere Person vor dem Sterben zu retten.

Diejenigen, die ihr Fasten aufgrund einer Entschuldigung brechen, müssen den Rest des Tages nicht aus Respekt zu Ende fasten.

Daher sagen wir gemäß der stärkeren Meinung: Wenn eine kranke Person nicht fastet und sich im Laufe des Tages besser fühlt, muss sie den Rest des Tages nicht fastend verbringen. Wenn ein Reisender im Laufe des Tages zu Hause ankommt, muss er auch nicht den Rest des Tages fastend verbringen. Dies gilt auch für eine Frau, die sich im Laufe des Tages von ihrer Menstruation reinigt. All diese Leute haben aufgrund einer gültigen Entschuldigung nicht gefastet. In der Religion wurde ihnen das Nichtfasten an diesen Tagen gestattet, so braucht man nicht über den Respekt dem Fastentag gegenüber reden, da sie nicht fasten müssen.

Weitere Anmerkung des Scheichs: Falls im Laufe des Tages bekannt wird, dass Ramadān angefangen hat, so ist es für alle verpflichtend den Rest des Tages zu fasten (mit Ausnahme derjenigen, die einen Entschuldigungsgrund haben, wie die oben aufgezählten Personen). Diejenigen, die zu spät vom Ramadānanfang mitbekommen haben und daher den Rest des Tages nicht fastend verbringen konnten, sind entschuldigt.

Fatāwā Arkān al-Islām, Fatwa Nr. 398

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