2022-05-16 13:04:48
VG Hannover: Kein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Vorlage des Immunitätsnachweises
https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung
Eine wichtige Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Hannover unter Mitwirkung eines AfA-Kollegen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Nach dieser Entscheidung darf die Vorlage eines Immunitätsnachweises nicht mit einem Zwangsgeld und somit mittels Beugehaft durchgesetzt werden.
Das Gericht verweist auf die fehlende gesetzliche Grundlage im IfSG sowie auf die Freiwilligkeit der Impfung. Hinsichtlich der Freiwilligkeit bezieht sich das Verwaltungsgericht sogar auf die Entscheidung des BVerfG v. 10.02.2022, wonach die Impfung in den entsprechenden Einrichtungen als freiwillig gewichtet wurde.
Hier nach kann nach Aussage des Gerichts auch nicht von einer Pflicht zur Impfung gesprochen werden, weshalb diese eben auch nicht mittels Zwangsgeld durchgesetzt werden könne.
Selbstverständlich schiebt das Verwaltungsgericht damit der einrichtungsbezogenen Impfung keinen Riegel vor, denn es verweist auf die Möglichkeit des Gesundheitsamtes, ein Betretungsverbot auszusprechen, was nach wie vor den Jobverlust zur Folge hat.
(Quelle/ Zur Entscheidung dbovg.niedersachsen)
Nicht zu verwechseln ist das Zwangsgeld mit dem Bußgeld gem. Par. 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, welches verhängt werden kann, wenn der Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird.
Diese Verfahren gegen hier verhängte Bußgelder müssen erst noch vor den. Amtsgerichten geführt werden.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:
https://www.paypal.com/paypalme/afaev
IBAN DE22830654080004273567
AfA in sozialen Netzwerken:
Instagram
https://www.instagram.com/anwaelte_afa/
Twitter
https://twitter.com/anwaelte_afa
Facebook
https://www.facebook.com/afaev.de
Telegram
www.t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung
Web
www.afaev.de
Gettr
www.gettr.com/user/afaev
Unser Kanal:
1.4K views10:04