2022-06-28 18:33:16
Ein sehr interessanter und erklärender Beitrag zur Rechtslage, warum es oft nicht zur Anklage kommt, obwohl Bildmaterialien veröffentlicht werden, die eindeutig Tierquälereien zeigen:
Tierquälerei vor Gericht bringen!
"Wir veröffentlichen regelmäßig Bildmaterial in der Öffentlichkeit, das Tierquälerei zeigt. Auch zeigen Videoaufnahmen immer wieder Menschen, die Tiere schlagen, misshandeln und foltern.
Es sind keine schönen Aufnahmen und sie lösen bei vielen den Wunsch aus, dass diese Menschen zur Rechenschaft gezogen werden.
Natürlich möchten wir auch, dass solche Menschen vor Gericht kommen. Doch sind wir dabei auf die (Hilfe) der Staatsanwaltschaft angewiesen.
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz können wir Menschen nicht auf direktem Weg verklagen oder vor Gericht stellen, denn als Verein haben wir dafür keine Befugnis. In einigen Bundesländern gibt es oder gab es das so genannte Verbandsklagerecht.
Damit wurden anerkannten Vereinen mehr Rechte zugesprochen und teilweise gab es auch die Möglichkeit Gerichtsverfahren zu führen.
Damit wir es schaffen, dass es zu Gerichtsverfahren kommt, können wir nur auf die Staatsanwaltschaft hoffen. Wir erstatten daher regelmäßig Strafanzeigen gegen z.B. Mastbetriebe, die wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen.
Erst wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Straftat vorliegt, wird sie aktiv. Dann kann z.B. ein Strafbefehl erlassen werden." (Zitat aus dem Beitrag)
https://www.tierschutzbuero.de/tierquaelerei-vor-gericht-bringen/
@MenschUmweltTier
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