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Corona Leipzig COVID-19 Virus

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Die neuesten Nachrichten

2022-03-19 03:00:08 Verlängerung der sächsischen Corona-Regeln bis 2. April 2022

Abweichend von den bisherigen Regelungen kommt es mit der neuen Verordnung zu den folgenden Änderungen:

* Beschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen,
* Wegfall der Beschränkungen bei Versammlungen,
* bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel und
* in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg.

Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels. Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution.

Grundsätzlich wird auch weiterhin an der FFP-2-Maskenpflicht festgehalten. Jedoch gilt hier eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen: Die Maske muss in den genannten Fällen nicht am Platz getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.

https://www.leipzig.de/news/news/verlaengerung-der-saechsischen-corona-regeln-bis-2-april-2022
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2022-03-05 10:11:01 https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-maerz-104.html

Diese Corona-Regeln gelten seit gestern, 4. März in Sachsen
199 views07:11
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2022-02-16 22:33:31 Neue Corona-Regel: 3G-Regel fällt beim Einkaufen in Sachsen
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz will Sachsen sein Corona-Regelwerk kommende Woche anpassen. Auch bei den Kontaktbeschränkungen wird es Änderungen geben.

Sachsen wird kommende Woche die bestehenden Corona-Regeln beim Einkaufen lockern. Das kündigte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nach den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch an. Dann soll das Tragen einer FFP2-Maske für den Zutritt zum Einzelhandel ausreichen. Momentan gilt im Handel die 3G-Regel. Zudem sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden. Wann genau die Maßnahmen in Sachsen gelten sollen, nannte Kretschmer nicht. Bund-Länder-Beschlüsse als Vorlage: Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten sich am Mittwoch gemeinsam mit der Bundesregierung auf weitere Öffnungsmaßnahmen geeinigt. In einem ersten Schritt sollen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden, es sollen für sie keine Obergrenzen mehr gelten. Anfang März sollen zudem Clubs und Diskotheken mit der 2G-plus-Regel geöffnet werden. Neue Corona-Verordnung Anfang März: Nach Angaben von Ministerpräsident Kretschmer will Sachsen dann eine komplett neue Corona-Verordnung zum 4. März beschließen. Die Eckpunkte dazu sollen in der kommenden Woche im Kabinett beraten werden. Öffnen Bars schon früher? Kretschmer ging zudem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig ein, dass die Differenzierung zwischen Gastronomie und Bars für unzulässig erklärt hatte. „Wir haben das Gerichtsurteil zur Kenntnis genommen und schauen es uns an“, sagte er. „Die Fragen von Lockerungen sind genauso schwierig wie die Maßnahmen, die man trifft.“ Er beantwortete aber nicht die Frage, ob es eine Entscheidung über Bars schon kommende Woche geben werde. Von kol
103 views19:33
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2022-02-04 17:33:53 Das ändert sich zum 6. Februar und soll bis zum 6. März gelten :

Messen und Kongresse sind unter 2G+ möglich. Sind die Kliniken überlastet, gilt weiterhin 2G+ und eine Kapazitätsbegrenzung von einem Besucher je vier Quadratmetern Ausstellungsfläche.

Bei den amtlichen Akten zur Eheschließung und Beerdigung sind künftig maximal 50 Besucher erlaubt, es gilt bei beiden Zeremonien 3G.

Für Versammlungen im Freien gibt es laut Innenminister Roland Wöller (CDU) "keine Begrenzungen der Teilnehmerzahlen". Versammlungen müssen nicht mehr ortsfest sein. Bei Überschreitung der Überlastungsgrenze dürfen sich bis zu 5.000 Menschen versammeln.

Kunden im Einzelhandel brauchen einen Nachweis nach 3G. Die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt. Das gilt so lange die Bettenauslastungsgrenze nicht überschritten wird.

Die Altersgrenze für den tagesaktuellen Testnachweis für 2G gilt ab 18 Jahren, nicht wie bisher ab 16 Jahren.

In der Gastronomie gilt 2G innen und außen ohne begrenzte Öffnungszeiten.

Nichttouristische Übernachtungen sind gemäß 3G möglich.

Kultur und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt.

Versicherer und Reisebüros können mit 2G für Publikumsverkehr öffnen und haben die Pflicht zur Kontakterfassung.

Fahrschulen können unter 3G-Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen wird eine Kann-Bestimmung, heißt: Landkreise bzw. Großstädte können es aussprechen, müssen aber nicht.


Diese Corona-Regeln bleiben weiterhin gültig:

Die bislang schon geltenden Regeln zu FFP2-Masken in Innenräumen, beim Einkaufen und ÖPNV.
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben weiterhin bestehen.
Für Vereinssport ändern sich die bestehenden Regeln nicht.
Für Archive, Bibliotheken, Zoos gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Klubs, Bars und Tanzeinrichtungen bleiben bundesweit geschlossen.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regeln-lockerungen-fussball-hochzeit-gastronomie-100.html

Alle Regelungen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
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2022-01-19 13:50:35
Neue Regeln seit dem 14. Januar bis 6. Februar https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-mitte-januar-februar-100.html
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2022-01-19 13:30:30 Neue Regeln seit dem 14. Januar bis 6. Februar

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-mitte-januar-februar-100.html
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2022-01-19 13:02:44 Die von Bund und Ländern neu beschlossenen Quarantäne-Regeln sollen in Sachsen ab dem 23. Januar gelten. Dann würden alle kreisfreien Städte und Landkreise ihre Regelungen für Corona-Infizierte und enge Kontaktpersonen anpassen, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.

Am vergangenen Freitag hatten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen, dass die Regeln angepasst werden sollen. Infizierte müssen sich dann nur noch 10 statt 14 Tage absondern. Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geboostert oder maximal vor drei Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind.

Diese neuen Regeln seien notwendig, weil die Virusvariante Omikron leichter zu Infektionen bei Geimpften und Genesenen führen könne, teilte das Gesundheitsministerium mit. In Sachsen überwiege derzeit jedoch noch die Delta-Variante. Daher seien bis zum 23. Januar noch die aktuellen Regelungen gültig.


Aus https://www.n-tv.de/regionales/sachsen/Gesundheitsministerium-Neue-Quarantaene-Regeln-ab-23-Januar-article23059087.html
78 views10:02
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2022-01-08 12:19:20 Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterliegen einer Kapazitätsbeschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei über 800 Quadratmetern darf für die über der Grenzmarke liegenden Fläche ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden.

Hotspot-Regelung

Ausgangsbeschränkungen gibt es weiterhin in sogenannten Corona-Hotspots: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Großstadt die Inzidenz von 1500 (bisher 1000), dürfen Ungeimpfte zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr auf die Straße. Zu den triftigen Gründen, sein Zuhause dennoch zu verlassen, zählen der Weg zur Arbeit, zum Arzt, zu Lebenspartnern und zu Pflegebedürftigen. Darüber hinaus muss die Gastronomie schließen und fallen sämtliche Lockerungen weg, die laut Notfallverordnung bei Unterschreiten der Überlastungsstufe möglich sind (unter anderem Sport, Kultur, Freizeit, Tourismus).

Alkoholverbot

Das bislang geltende Alkohol- beziehungsweise Ausschankverbot in der Öffentlichkeit soll bestehen bleiben, auch wenn die Überlastungsstufe unterschritten ist: Die Kommunen können entsprechende Plätze oder Zonen ausweisen.

Kirchen und Versammlungen

Kirchen und Religionsgemeinschaften können wie bisher unter der Maßgabe von 3G zusammenkommen. Heißt, nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Das trifft auch für Versammlungen zu: Sie dürfen aber nur bis zu 200 Teilnehmer haben und müssen an einem festen Ort stattfinden – und zwar unabhängig von Inzidenz und Belegung in den Kliniken. Wird die Betten-Höchstmarke unterschritten, darf die Teilnehmerzahl auf 1000 erhöht werden, die Versammlungen müssen dann auch nicht mehr stationäre abgehalten werden. Trauergäste bei Beerdigungen und Beisetzungen sind verpflichtet, einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen

Bus und Bahn

Im Öffentlichen Personennahverkehr und in Taxis bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Lediglich Kontrolleurinnen und Kontrolleure dürfen medizinische Masken tragen. Diese Ausnahme gibt es ebenfalls für Schülerinnen und Schüler. Auch beim Einkaufen werden weiterhin OP-Masken akzeptiert.

Kitas und Schulen

Die Corona-Verordnung für Kitas und Schulen belässt alles beim Bekannten. Damit müssen sich alle nicht vollständig geimpften Personen weiterhin drei Mal wöchentlich testen lassen oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, um auf das Gelände oder in die Gebäude von Kitas und Schulen zu kommen. Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht die Pflicht, im Unterricht eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Außerschulische Aktivitäten, wie etwa Klassenfahrten, sind mindestens bis Ende Februar abzusagen. Darüber hinaus wird auch das Aussetzen der Schulbesuchspflicht verlängert: Erziehungsberechtigte können ihre Kinder schriftlich vom Präsenzunterricht freistellen.

Mit der neuen Corona-Verordnung wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kitas auch der eingeschränkte Regelbetrieb verlängert. So müssen Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden, feste Räume sind verpflichtend. Offene pädagogische Konzepte bleiben untersagt.

Betriebe

Zugang zu Betrieben in Sachsen, die einen Personenkontakt nicht ausschließen, haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Dabei gilt ein Schnelltest 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Für handelsübliche Selbsttests ist das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben – ein zu Hause ausgeführter Abstrich wird demnach nicht akzeptiert.

Die Regelung muss durch den Arbeitgeber kontrolliert werden, für den Nachweis sind die Beschäftigten verantwortlich. Wer sich weigert, hat keinen Anspruch auf Lohnausgleich. Zudem bleibt die Pflicht zu Homeoffice bestehen, sofern es in den Unternehmen keine zwingenden betriebsbedingten Gründe für die Anwesenheit gibt.

Maßnahmen der Aus- und Fortbildung dürfen mit der 2G-Regelung stattfinden.
Von Andreas Debski
50 views09:19
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2022-01-08 12:19:20 Wenn die Klinikbetten-Grenze unterschritten ist, dürfen Sportanlagen – inklusive Skilifte – sowie Fitnessstudios wieder öffnen: innen mit 2Gplus, außen mit 2G. Für Bäder wird eine Öffnung noch geprüft, bislang ist nichts entschieden. Insgesamt gelten für den Vereinssport keine Kontaktbeschränkungen, dagegen unterliegt der private Sport den Kontaktbeschränkungen (siehe unten). Fitnessstudios gelten nicht als privater Sport: Sie benötigen ein Hygienekonzept. Zu Sportveranstaltungen werden wieder Besucherinnen und Besucher mit der 2Gplus-Regel zugelassen: aber maximal bis zur Hälfte der Gesamtkapazität (höchstens 250 Personen). Länderübergreifende Sportveranstaltungen, zum Beispiel Spiele in der Bundesliga, müssen weiterhin ohne Publikum stattfinden, für Sportler gilt die 3G-Regel.

Körpernahe Dienstleistungen

Unabhängig von Inzidenzen oder Bettenkapazitäten dürfen körpernahe Dienstleistungen wieder ausgeführt werden: Kosmetik- und Nagelstudios müssen aber genauso wie Fußpflegen die 2G-Regel beachten. Ob Prostitution wieder erlaubt wird, soll noch entschieden werden. Eine Ausnahme bilden Friseure und Bartpflegen: Hier gilt ab 14. Januar 3G (geimpft, genesen oder getestet) unabhängig vom Bettenindikator. Es sind jeweils FFP2-Masken vorgeschrieben, wie in allen Innenräumen und beim Einkauf auch.

Kontakte und Treffen

Die Treffen bleiben stark eingeschränkt: Ein Hausstand darf sich lediglich mit einer ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt treffen – Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, vollständig geimpfte und genesene Erwachsene sowie persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderungen werden nicht mitgerechnet. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften ausschließlich von Geimpften und Genesenen gibt es eine Teilnehmerbegrenzung auf 10 Personen.

Beherbergungen und Tourismus

Auch in diesem Bereich soll es vorsichtige Lockerungen geben, wenn die Überlastungsstufe nicht überschritten ist. Touristische Reisen, Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen (bei Anreise) sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind mit der 2Gplus-Regel gestattet. Diese Bedingung soll unabhängig vom Reisezweck und damit auch für Dienstreisen und soziale Gründe gelten, für die bislang 3G vorgeschrieben gewesen ist.

Gastronomie

Gaststätten und Cafés dürfen weiterhin nur zwischen 6 und 20 Uhr öffnen – für die Gäste ist nun unabhängig von Inzidenzen und Bettenkapazitäten ein 2Gplus-Nachweis vorgeschrieben (bisher 2G). Sind die Höchstmarken der Klinikbelegungen nicht erreicht, können die Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängert werden. Diese Regelungen gelten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich (Freisitze).

Großveranstaltungen und Messen

Großveranstaltungen und Feste sind grundsätzlich nicht gestattet. Dagegen dürfen Messen wieder starten können, wenn die Überlastungsstufe nicht überschritten ist: mit 2Gplus sowie einer Auslastung von maximal 50 Prozent (höchstens 1000 Personen). Profisport wie etwa Bundesligaspiele sind ohne Zuschauer möglich, allerdings müssen die Sportler einen 3G-Nachweis haben (genesen, geimpft oder getestet).

Einkaufen und Dienstleistungen

Die Regelungen für den Handel bleiben bestehen: Ladenbesitzer dürfen nur geimpfte und genesene Kunden einlassen. Die Öffnungszeiten sind allgemein auf 6 bis 20 Uhr beschränkt. Ausnahmen von dieser 2G-Regel gibt es lediglich für Waren des täglichen Bedarfs: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende.

Dagegen werden Bau- und Gartenmärkte genauso wie Blumenläden nicht zur Grundversorgung gezählt – hier wird ebenfalls die 2G-Regel angewendet. Bislang geschlossene Dienstleister wie Reisebüros oder Versicherungen dürfen ebenfalls mit 2G wieder öffnen, so lange die Überlastungsstufe nicht erreicht ist.
53 views09:19
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2022-01-08 12:19:20 Gastronomie, Einkauf, Sport – diese Regeln gelten ab 14. Januar in Sachsen

22:28 Uhr  07.01.2022

Nach dem wochenlangen Teil-Lockdown will Sachsen vorsichtig lockern: Die neue Corona-Verordnung sieht unter anderem 2Gplus-Regelungen vor. Was für welchen Bereich gelten soll, lesen Sie hier.

Dresden
Die sächsische Landesregierung hat die Eckpunkte der künftigen Corona-Schutzverordnung beschlossen: In vielen Bereichen sollen vorsichtige Lockerungen erfolgen – allerdings sind die Öffnungen an die Auslastung der Krankenhäuser geknüpft, hinzu kommt häufig eine 2Gplus-Regel. Die Verordnung soll vom 14. Januar bis 6. Februar gelten und am kommenden Mittwoch vom Regierungskabinett endgültig beschlossen werden.

Überlastungsstufe

Die geplanten Lockerungen werden an eine entscheidende Größe gebunden: Künftig wird wieder die Bettenkapazität in den Krankenhäusern maßgeblich sein. Im Prinzip gilt erneut die aus dem vergangenen Herbst bekannte Überlastungsstufe von 1300 Corona-Patienten auf Normalstationen und 420 Schwerkranken auf Intensivstationen.

Werden diese beiden Obergrenzen an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten, sind Lockerungen ab dem übernächsten Tag möglich (3+2-Regel). Wird aber einer der beiden Werte an drei aufeinander folgenden Tagen wieder überschritten, müssen ab dem übernächsten Tag die Lockerungen zurückgenommen werden (3+2-Regel). Diese Zählung kann auch rückwirkend angewendet werden: Da die neue Notfallverordnung ab 14. Januar gültig sein wird, müssten beide Höchstmarken sachsenweit spätestens ab Montag unterschritten bleiben – erst dann würden die Lockerungen schon ab Freitag greifen.

2Gplus-Regel

Für die meisten Lockerungen wird eine 2Gplus-Regel als Zugangsbedingung eingeführt – sofern die Klinikbetten-Höchstmarken und die Inzidenz von 1500 nicht überschritten sind. Das bedeutet: Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, die zudem einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Für Geboosterte sowie Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entfällt diese Testpflicht. Daneben sind auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, von dieser Regelung ausgenommen.

Ein Schnelltest gilt 24 Stunden als aktuell, ein PCR-Test 48 Stunden. Für handelsübliche Selbsttests ist das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben – ein zu Hause ausgeführter Abstrich wird demnach nicht akzeptiert.

Kultur und Freizeit

Viele Bereiche dürfen wieder öffnen – allerdings mit Einschränkungen und nur, wenn die Überlastungsstufe nicht erreicht ist. In Museen, Archiven, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt dann 2G (geimpft, genesen) und zusätzlich die Personenbeschränkung wie im Handel (bis zu 800 Quadratmeter ein Kunde pro zehn Quadratmeter, über 800 Quadratmeter jeweils zusätzlich ein Gast pro 20 Quadratmeter).

Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Opern oder Konzerthäuser gilt 2Gplus, außerdem darf maximal die Hälfte der Gesamtkapazität ausgelastet werden (höchstens 250 Personen). In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist ebenfalls 2Gplus vorgeschrieben. Dagegen gilt in Solarien 2G, genauso für Kunst-, Musik- und Tanzschulen. Weiterhin geschlossen sollen Diskos, Clubs und Bars bleiben, genauso Saunen.

Sport

Die Altersgrenze für Amateur- beziehungsweise Breitensport wird auf das vollendete 18. Lebensjahr (bisher 16.) angehoben – und zwar unabhängig von Inzidenzen oder Klinik-Überlastungsstufe. Trainerinnen und Trainer müssen über einen 3G-Status verfügen.
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