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Corona Leipzig COVID-19 Virus

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Die neuesten Nachrichten 5

2021-05-18 18:14:51 https://www.l-iz.de/melder/wortmelder/2021/05/erkaeltung-oder-unbemerkte-covid-19-infektion-391023

"Vom 12. Mai bis 10. Juli haben Blutspendewillige die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Blutspende am ITM eine SARS-CoV-2-Antikörpertestung durchführen zu lassen."
194 views15:14
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2021-05-06 23:59:12 Ich bin Mitarbeiterin der Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik der Uniklinik Leipzig. Wir führen gerade eine Umfrage zum Thema Psychisches Befinden und Verhalten während der Covid-19 Pandemie durch und suchen Studienteilnehmer*innen. Ich weiß, dass die Umfrage nicht ganz in die Gruppe passt, aber wir versuchen möglichst viele verschiedene Menschen aus ganz Deutschland zu erreichen. Ihr würdet uns mit eurer Teilnahme auf jeden Fall sehr helfen mehr über die psychische Gesundheit unter den aktuellen Umständen zu erfahren!

https://ww3.unipark.de/uc/covid19-stigma-ukl/?fbclid=IwAR0jIT-9tCq_cm6SdiTDl1q3zs8Wiq-SHm38EdbEdtGFk5ry1KmiMgBzThQ
722 views20:59
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2021-04-28 13:41:17
Für alle die mit ÖPNV unterwegs sind... Meldung von heute früh. Mich hat's überrascht
347 views10:41
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2021-04-21 13:28:50 Eindruck der Erfahrungsberichte aus Leipzig ist, dass es kaum möglich ist das aktuell zu nutzen.
338 views10:28
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2021-04-20 16:44:53
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/250360 Quelle dazu

Alles weitere in der Diskussion
1.0K viewsedited  13:44
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2021-04-13 12:44:56
#Impfung
zur 2. Gruppe (hohe Priorität) noch ergänzend

Vorerkrankungen:
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose; Diabetes mellitus*, Leberzirrhose; chronischen Leber*-, Lungen*- oder Nierenerkrankung*; Adipositas (Body-Mass-Index über 40)

bis zu 2 Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen

zur 3. Gruppe (erhöhte Priorität) noch ergänzend
Vorerkrankungen:
behandlungsfreie Krebserkrankung; HIV; Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen*, neurologische Erkrankungen*; Asthma bronchiale; chronisch entzündliche Darmerkranung, Diabetes mellitus*, Adipositas (BMI über 30)

bis zu 2 Kontaktpersonen dieser Menschen mit Vorerkrankungen

kritische Infrastruktur: Apotheke, Pharma, Bestattung, Ernährung, Wasser-/ Energieversorgung, Abwasser, Transport, Verkehr, Informations- und Telekommunikationstechnik

* Im Detail: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
335 views09:44
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2021-04-11 19:52:02 #Impfung

"In Sachsen werden aktuell die Priorisierungsgruppe 1 und 2 geimpft. Für den Vogtlandkreis gilt aufgrund der hohen Inzidenzzahlen eine Öffnung der Impfpriorisierung gemäß Impfverordnung des Bundes. Die Termine können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden."

"Zudem steigen ab 7. April 2021 auch Hausärzte in die Coronaschutzimpfung ein. [...] Die Terminvergabe regeln die Praxen selbst. Die Ärztinnen und Ärzte können ihre Patientinnen und Patienten gezielt ansprechen. Die Impfungen erfolgen entsprechend der festgelegten Priorisierung."

aus: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

Neben der Unterstreichung gilt auch weiterhin: wenn am Ende des Tages oder der Woche Impfdosen übrigbleiben, werden die auch spontan verimpft. Wer flexibel ist, geht zu seiner Hausärzt*in und schaut, ob was möglich ist.
280 views16:52
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2021-04-07 13:02:51 Seit heute gilt wieder Ausgangsbeschränkung. Triftige Gründe zum Draußen-sein sind folgende (keine Ahnung wie die sinnvoll kontrolliert werden sollen, oder ob alles eher eine Aufforderung ist)


+Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum
+Zur Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens oder zur Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben
+Zum Besuch von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Dazu gehören Schulen, Kindergärten und Kitas, berufliche oder studienqualifizierende Aus- und Weiterbildungsstätten sowie Dienste der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
+Zum Besuch von Einrichtungen zur Durchführungen von Pflegekursen
+Zum Besuch von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung
+Zum Einkaufen für die Gegenstände des täglichen Bedarfes
+Für Lieferverkehr, einschließlich Brief- und Versandhandel
Für Fahrten der Feuerwehr, von Rettungskräften, des THWs und für den Krankentransport
+Für Arztbesuche. Damit sind medizinische, psychosoziale sowie veterinärmedizinische Versorgungsleistungen gemeint.
+Zum Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, Partnern von Lebensgemeinschaften, zur Erfüllung des Sorgerechts sowie hilfsbedürftigen Menschen (mit Krankheit oder Behinderung). Dies gilt im privaten Bereich sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen nach Paragraf 7 der Corona-Schutzverordnung.
+Für Behördengänge, Gerichtstermine, kommunale Ratssitzungen sowie Zusammenkünfte der Staatsregierung
+Für Gremiensitzungen von juristischen Personen, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften, Betriebs- und Personalversammlungen sowie für Nominierungsveranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
+Für unaufschiebbare Termine gemeinsam mit einer weiteren Person eines weiteren Hausstands bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern
+Für Zusammenkünfte und Besuche im öffentlichen und privaten Raum. Hier gilt weiterhin die Regelung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, dass sich nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen.
+Für Hochzeiten. Hier gilt weiterhin die Regelung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, dass nicht mehr als 20 Personen an der Hochzeit teilnehmen dürfen.
+Zur Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sowie die Teilnahme an Beerdigungen. An Beerdigungen dürfen weiterhin nicht mehr als 20 Personen an teilnehmen.
+Für Sport und Bewegung im Freien
+Zum Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens
+Für unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren
+Für Versammlungen und Demonstrationen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes.


Desweiteren dürfen die Leipzigerinnen und Leipziger weiterhin Einrichtungen und Angebote besuchen, deren Betrieb nicht nach dieser Verordnung oder einer Allgemeinverfügung der zuständigen kommunalen Behörde untersagt ist. Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten für Handel, Museen, Sport und körpernahe Dienstleistungen bleiben, laut Stadt Leipzig, somit unberührt und dürfen besucht werden.
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2021-04-05 19:50:09 Geöffnet bleiben demnach ab 1. April 2021: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sparkassen und Banken…
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