Get Mystery Box with random crypto!

Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Logo des Telegrammkanals rasattelmaier - Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier K
Logo des Telegrammkanals rasattelmaier - Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Adresse des Kanals: @rasattelmaier
Kategorien: Blogs
Sprache: Deutsch
Abonnenten: 49.38K
Beschreibung vom Kanal

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

Ratings & Reviews

4.00

2 reviews

Reviews can be left only by registered users. All reviews are moderated by admins.

5 stars

0

4 stars

2

3 stars

0

2 stars

0

1 stars

0


Die neuesten Nachrichten 22

2023-06-30 15:22:16 Mein Interview zur derzeitigen Anwendungspaxis des § 130 Abs. 3 StGB

Am 6. Juni wurde mein Mandant jüdischen Glaubens vor dem LG München wegen Verharmlosung von Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Geldstrafe verurteilt.

Anhand dieses Falles lässt sich die derzeitige Anwendungspraxis dieses Straftatbestandes durch die dt. Justiz gegen Kritiker anschaulich einordnen.

Ich versuche hier, auch für Nichtjuristen das grundsätzliche Problem der übereifrigen Anwendung dieses Straftatbestandes verständlich zu machen.

https://pressefreiheit.rtde.life/inland/173838-strafverteidiger-dirk-sattelmaier-zum-vermeintlichen/

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
30.9K viewsedited  12:22
Öffnen / Wie
2023-06-28 14:04:00 Demokratie in Gefahr

Ich bin wahrlich kein Anhänger der AfD.
Ich bin aber ein Anhänger der Demokratie.

Wie die Welt berichtet, werden Versuche unternommen, die Wahl von Robert Sesselmann im Landkreis Sonneberg rückgängig zu machen:

"Das Thüringer Landesverwaltungsamt soll beim Sieger der Landratswahl im Landkreis Sonneberg, dem AfD-Politiker Robert Sesselmann, einen Demokratie-Check durchführen."

Offensichtlich ist der Machtanspruch der Altparteien ernsthaft in Gefahr.
Nicht mehr mir politischer Arbeit, sondern durch juristische Winkelzüge den Wählerwillen umzukehren, scheint zur Thüringer Tradition zu werden.

Allein der Versuch, die Wahl derart anzuzweifeln delegitimiert die demokratische Gesinnung des dortigen Innenministeriums.

Noch gestern habe ich einer Freundin geschrieben, dass dieses Mal keine Merkel in Südafrika auftaucht. Ok, statt Merkel (CDU) war es Schenk (SPD). Der Vorgang an sich ist unglaublich.

Niemand wird zur Wahl zugelassen, der nicht wählbar ist. § 24 ThürKWG regelt das. Der Wahlausschuss entscheidet hierüber vorher.
Die Hürden, eine Person als unwählbar auszuschließen sind enorm hoch.
Die nachträgliche Prüfung des Innenministeriums ist gem. § 30 ThürKWG nur dann möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbietet oder eine Wählergemeinschaft eine Ersatzorganisation einer verbotenen Partei oder einer verbotenen Organisation ist. Oder der gewählte Landrat verweigert den Amtseid.
Hier wird seitens des Ministeriums und seitens der Landesregierung mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gespielt.

Als Bürger - und für mich als Organ der Rechtspflege - ist es Pflicht, gegen diese Form der Machtüberschreitung lautstark zu protestieren.

Den Aufstieg der AfD verhindert man mit der Rückkehr zur individuellen Freiheit, mit der Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit, mit Politik im Sinne der Menschen und mit den Menschen, mit dem Schaffen von Vertrauen. Mit Frieden, wirtschaftlicher Sicherheit und Mitsprache.

Der erste Schritt, dieses Vertrauen wieder zu gewinnen ist die Aufarbeitung der Corona-Zeit.
Menschen zu traumatisieren und dann so weiter zu machen als sei nichts passiert, schafft das Gegenteil von Vertrauen.

Bei dem, was alle etablierten Parteien CDU-CSU-SPD-FDP-FW-Grüne-Linke den Menschen angetan haben, vor was sollten die Menschen da noch Angst haben?
Schlimmer als die letzten drei Jahre kann es nicht mehr werden.

Nur wer echte Reue zeigt und ernsthaft an Aufklärung und Wiedergutnachung interessiert ist, wird im politischen Betrieb der Zukunft eine Chance auf Wählbarkeit haben.

---
Mein Kanal:
t.me/RA_ludwig

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein
15.8K views11:04
Öffnen / Wie
2023-06-27 21:51:05
Neues aus dem Gerichtssaal

Heute:
Oberlandesgericht Koblenz

Zu Gast:
Rechtsanwältin
Beate Bahner

Auf meine Revision hin hat das OLG Koblenz ein Urteil des Landgerichts Koblenz mit Beschluss vom 12. Juni 2023 (4 ORs 4 Ss 191/22) aufgehoben. Es wird erneut verhandelt.

Damit schließt sich das OLG aus Rheinland-Pfalz einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an und verlangt Feststellungen dazu, dass im Rahmen von sog. „Maskenattesttestverfahren“ - insbesondere wegen des Gebrauchens von falschen Gesundheitszeugnissen gem. § 279 StGB (alte und neue Fassung) - der Verwender im Zeitpunkt Ausstellung des Attest nicht an den vorgegebenen Beschwerden litt oder nicht. Denn nur dann handelt er mit der erforderlichen Täuschungsabsicht.

Zu den Hintergründen des Falles und warum diese Entscheidung durchaus für noch anhängige Verfahren von Bedeutung sein kann, unterhalte ich mich mit der Kollegin Beate Bahner, die in diesem Fall ebenfalls involviert war.

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
57.6K viewsedited  18:51
Öffnen / Wie
2023-06-25 18:04:32 Der Kollege Tobias Ulbrich zum Thema „Unfaire Prozesse“

Auf Twitter ( Link dazu hier) veröffentlichte RA Tobias Ulbrich, der zahlreiche Mandanten wegen der Geltendmachung von Impfschäden gerichtlich vertritt, heute Folgendes:

Thema heute: „Unfaire Prozesse“

Selin im Beitrag, die von uns vertreten wird, musste beim Landgericht Wuppertal Prozesskostenhilfe beantragen. Diese ist in Deutschland auf einen Streitwert von 50.000 EUR bei reduzierten Gebühren gedeckelt. Selin‘s Ansprüche dürften aber über 400.000 EUR hinausgehen, da ihr junges Leben mit 100 Prozent anerkanntem Impfschaden und Schwerbehinderung ruiniert ist.

Anders BioNTech. Die Beklagte erhält die Anwälte vertragsgemäß von der Bundesrepublik Deutschland gestellt und voll bezahlt, und zwar unbegrenzt. Das koordinierende Gesundheitsministerium muss zudem mit Rat und Tat aktiv zur Klageabweisung unterstützend tätig sein. In Deutschland muss man also auf der Täterseite stehen, um volle Unterstützung von
@Karl_Lauterbach zu erhalten, während dort fleißig daran mitgewirkt wird, dass die Klagen abgewiesen werden. Denn nach dem Geist der Verträge muss die Bundesregierung jeden Schaden von der Pharmaindustrie fern halten.

Es kommt aber noch besser-die Bundesrepublik Deutschland entscheidet darüber, ob ein Vergleich geschlossen wird, und wenn ja in welcher Höhe.

Selin hat trotz 100 Prozent anerkanntem Impfschaden von
@Karl_Lauterbach die Tür vor der Nase zugeschlagen bekommen und die Anwälte mitteilen lassen, dass noch nicht einmal Vergleichsverhandlungen in Betracht kämen. Das ZDF berichtete. Hatte nicht Lauterbach am 12.3.2023 im heute Journal etwas anderes zugesagt?

Gut, dass ein Sozialdemokrat sich schützend vor BioNTEch schmeißt. So sieht jeder öffentlich was sozialdemokratische Gesinnung ist. Eine Schande!!


Dem ist nichts hinzuzufügen

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
145.2K views15:04
Öffnen / Wie
2023-06-24 21:04:58 Der Wegscheider

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aafg24yigsp0yuzrws03/

Heute genießt der Intendant von Servus TV sichtlich süffisant den gerichtlichen Erfolg gegen die Medienbehörde vom vergangenen Mittwoch ( Bericht hierzu)

Das darf und soll er auch.

An dieser Stelle dazu herzlichen Glückwunsch !

Mein Kanal:
I https://t.me/RASattelmaier
24.5K viewsedited  18:04
Öffnen / Wie
2023-06-23 11:01:15 Hörtipp: „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk

Heute habe ich für diese im deutschsprachigen Raum einzigartige Sendereihe im Radio zum Thema Recht meinen ersten Kommentar gesprochen.

Thema:
Tatsachenfeststellung der Gerichte in „Coronaverfahren“ - am Beispiel meiner erfolgreichen Revision vor dem OLG Koblenz

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-verschaffen-von-gewissheit#id-article

Es hat mir sehr viel Freude bereitet, mit dem Team zu arbeiten.

Lob, Kritik und Anregungen an rechtsstaat@kontrafunk.radio

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
87.9K viewsedited  08:01
Öffnen / Wie
2023-06-21 22:30:07 https://kurier.at/kultur/medien/der-wegscheider-auf-servus-tv-gericht-hebt-medienbehoerden-bescheid-auf/402494604
Kommentar:
Gratulation an Servus-TV!
22.4K views19:30
Öffnen / Wie
2023-06-21 17:06:17 BVerwG: Pauschale Versammlungsverbote rechtswidrig

https://t.me/RASattelmaier

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das von der sächsischen Corona-Schutzverordung ausgesprochene Versammlungsverbot zu Beginn der Pandemie für unverhältnismäßig erklärt. Das verkündete das Gericht am Mittwoch in Leipzig.

„Die Vorschrift ließ nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein könnten“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Selbst für „infektiologisch vertretbare Versammlungen“ habe sie außerdem die Erteilung der Genehmigung in das Ermessen der Behörde gelegt.

Das generelle Versammlungsverbot sei in dieser Situation „der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht“ geworden.


(Quelle rnd.de)

Hiermit hat zum ersten Mal ein Bundesgericht in einem Hauptsacheverfahren die Feststellung getroffen, dass pauschale Versammlungsverbote durch Verordnungen zu Beginn der Coronazeit nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig waren.

Zwar lässt das Gericht (leider) keinen Zweifel daran, dass „infektionsschützende“ Auflagen wie Abstands- und Maskenpflichten sehr wohl verordnet werden können. Aber einem pauschalen Verbot via Verordnung bzw. einer Zulassung durch eine behördliche „Genehmigung“ erteilt das Gericht eine klare Absage.

Folge hiervon müsste die Erstattung aller entsprechenden Bußgelder sowie den Auslagen (hierunter fallen auch RA- und Reisekosten) der Betroffenen durch die Behörden sein. Ich denke da vor allem an die ersten sog. Hygienedemonstrationen in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz im April 2020.

Allerdings darf an soviel Einsichtsfähigkeit der Behörden berechtigt gezweifelt werden.

Mein Kanal:
51.9K viewsedited  14:06
Öffnen / Wie
2023-06-20 12:17:27 Stiftung sammelt Spenden für mutmaßliche #Lindemann-Opfer

https://t.me/RASattelmaier

Verstößt die #AmadeuAntonioStiftung mit ihrem Spendenaufruf zur Unterstützung mutmaßlicher #Lindemann-Opfer möglicherweise gegen ihren eigenen Satzungszweck ?

Zahlreiche junge Frauen erheben in sozialen Netzwerken und Interviews massive Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Der 60-jährige Sänger dementiert sämtliche Anschuldigungen. Jetzt sammelt die Berliner Amadeu Antonio Stiftung Gelder unter dem Motto "Wie viel Macht ein Euro", damit die mutmaßlichen Opfer bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen sich anwaltliche Hilfe holen können - und bekommt dabei prominente Unterstützung.“

(Quelle ntv.de)

Die auch von öffentlicher Hand finanziell geförderte und als gemeinnützig anerkannte Amadeu-Antonio Stiftung könnte durch diesen Spendenaufruf möglicherweise dem satzungsmässigen Stiftungszweck zuwider handeln: Denn gem.
§ 2 Abs.1 der Satzung ist der Stiftungszweck wie folgt definiert:

Die Stiftung dient der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung der Förderung der Jugendhilfe sowie der Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens.

(Quelle amadeu-antonio-stiftung.de)

Es darf in Frage gestellt werden, ob das Spendensammeln zum Zwecke der Zahlung von Rechtsbeiständen für mutmaßliche Lindemann-Opfer von dem o.g. Satzungszweck noch umfasst sind. Das erschließt sich m.E. auf den ersten Blick jedenfalls nicht.

Die Konsequenzen für satzungszweckwidriges Handeln können u.a. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dann zur Folge haben, wenn die Stiftung entgegen § 56 AO neben dem genannten Satzungszweck auch „allgemeinpolitische Ziele verfolgt“. ( vgl. BFH-Urteil v. 09.02.2011)

So könnte man den Spendenaufruf auch hier bewerten. Denn es wird willkürlich eine Gruppe von Personen allein zum Zwecke der Finanzierung der Abwehr von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen unterstützt.

Das für die Stiftung zuständige Finanzamt wird hier möglicherweise entsprechende Ermittlungen aufnehmen.

Ein spannender Fall…

Mein Kanal:
54.2K viewsedited  09:17
Öffnen / Wie
2023-06-19 09:57:46 Pauschale Mitschreibeverbote unzulässig

https://t.me/RASattelmaier

Immer wieder verbieten Gerichte vor allem in Verfahren gegen Maßnahmenkritiker pauschal sämtlichen Zuschauern, sich handschriftliche Notizen zum Verfahren zu machen.

Den Grund hierzu erfahren die als Öffentlichkeit geltenden Zuschauer meist nur auf nachfragen.

So hat sogar das OLG Frankfurt jetzt ein solches Mitschreibeverbot erlassen.

Warum ein pauschales Verbot des Mitschreibens verfassungsrechtlich bedenklich ist und sogar einen absoluten Revisionsgrund wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes darstellen kann, wird in einer Stellungnahme auf lto.de sehr gut und nachvollziehbar dargestellt.

Daher gilt:

Verhängt ein Gericht ein pauschales Mitschreibeverbot gegenüber den Zuschauern, so sollte das von der Verteidigung protokolliert werden, um es später im Rahmen einer Revision als sog. Verfahrensrüge monieren zu können § 338 Nr. 6 StPO.

Mein Kanal:
53.1K views06:57
Öffnen / Wie