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OVG Saarland weist Eilantrag eines Friseurs ab https://t.me/ | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

OVG Saarland weist Eilantrag eines Friseurs ab

https://t.me/RASattelmaier

Ein Friseur ist im Saarland mit einem Eilantrag gegen die dort immer noch geltende 2Gplus-Regel gescheitert.

Er hatte einen erheblichen Umsatzrückgang und einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (z.B. zu Optikern) ins Felde geführt.

Zur Begründung seiner Entscheidung bezog sich das Gericht mal wieder auf die „Eindämmung des Infektionsgeschehens zur drohenden Überlastung des Gesundheitssystems.“

Zudem „sei dem Antragsteller die Einschränkung seiner unternehmerischen Freiheit noch bis zum 4. März zumutbar“, da an diesem Tag dann eine 3G Regelung gelten werde.

(Quelle saarbrücker-Zeitung.de)

Ein Beschluss von unglaublicher Arroganz gegenüber dem aktuellen Geschehen und der Not von vielen Gewerbetreibenden.

Der Frisör soll also noch weitere 10 Tage seine Umsatzeinbußen hinnehmen, obwohl KEINE Überlastung des Gesundheitssystems festzustellen ist ? Nicht eine Stunde ist hier zumutbar.

Darüberhinaus galt bzw. gilt in vielen anderen Bundesländern speziell für Friseure nur die 3G-Regel.

Da kann man von einem deutschen Oberverwaltungsgericht erwarten, dass es diese Maßnahme auch auf ihre Erforderlichkeit und Geeignetheit hin überprüft.

Und diese Gerichtsbarkeit sollen später über die Maßnahmen und das Fehlverhalten von Entscheidungsträgern richten ?

Es fehlt angesichts solcher Entscheidungen der Glaube daran...

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