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Obduktionsergebnis zum Tod einer 15-Jährigen nach Impfung htt | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Obduktionsergebnis zum Tod einer 15-Jährigen nach Impfung

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Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung sollen zu dem Tod des Mädchens am 17. November 2021 geführt haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ermittelt.

Nun liegt das Ergebnis der Obduktion vor. Hiernach könnte u.a. die bekannte Nebenwirkung einer Herzmuskelentzündung ursächlich für den Tob des Mädchens gewesen sein.

Bewiesen sei nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft aber nichts.

„Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

(Quelle bayreuther-tageblatt.de)

Moment mal:
Hat die Staatsanwaltschaft geklärt, ob der Impfarzt ausreichend über alle Nebenwirkungen wie z.B. die einer Herzmuskelentzündung aufgeklärt ? Denn ohne ausreichende Aufklärung ist eine Einwillung in die Impfung unwirksam, was eine Körperverletzung (in diesem Fall mit Todefolge) darstellen würde.

Ein Arzt, der nicht ausreichend aufklärt, kommt aus der persönlichen Haftung nicht heraus.

Hier gibt es - zumindest nach dem Pressebericht - noch einige Fragen zu klären, weshalb der Mutter angeraten werden könnte, über einen RA Akteneinsicht zu erhalten und ggf. gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vorzugehen.

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