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OVG Lüneburg bestätigt Testpflicht für KiTas https://t.me/RA | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

OVG Lüneburg bestätigt Testpflicht für KiTas

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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Testpflicht für Kindergärten als Zugangsvoraussetzung bestätigt und wies einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Vierjährigen ab.

Begründet wird es mit dem Üblichen: Der Grundrechtseingriff durch die Testungen sei nicht so schwerwiegend und müsse zugunsten des allgemeinen Gesundheitsschutzes der Bevölkerung hingenommen werden.

Außerdem gelte die Testobliegenheit für Kinder mit Auffrischungsimpfung nicht.

(Quelle ovg-nds)

Nichts Neues an der Gerichtsfront in Sachen Kinder. Sie werden weiterhin zugunsten der vermeintlichen Bevölkerungsgesundheit in Anspruch genommen und leiden.

Und der Verweis auf Auffrischungsimpfungen ist schlichtweg ein Hohn. Es gibt ja noch nicht einmal eine Zulassung der Impfstoffe für Kinder unter 5 Jahren !

Während viele Länder nun Corona wie eine Grippe einstufen (zuletzt GB) und wirklich ALLE Maßnahmen aufheben, halten die Gerichte in Deutschland auch weiterhin an dem Regierungsnarrativ fest.

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