2022-07-20 14:00:58
„Gelatine in Nahrungsmitteln und Medikamenten“
Im Beschluss des islamischen Fiqh-Gremiums, in Jiddah, steht: „Es ist dem Muslim nicht erlaubt aus Schweine entnommene Gelatine und Enzyme in Nahrungsmittel zu verwenden. Es reicht, dass man sich auf Enzyme und Gelatine, die aus Pflanzen und den Tieren, die auf islamische Weise geschlachtet wurden, beschränkt.“
[Aus „Qararāt Al-Majmaʿ Al-Fiqhī Al-Islāmī“ (S. 90)]
Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden gefragte:
„Ist Gelatine verboten?“
Antwort: „Wenn Gelatine aus etwas Verbotenem, wie Schwein oder nur Teile davon, wie die Haut, Knochen etc., hergestellt wird, dann ist es verboten. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch …“ [5:3]
Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass Schweinefett im Verbot mit einbezogen ist. Aber wenn in der Herstellung von Gelatine und ihrer Substanz nichts Verbotenes enthalten ist, dann besteht darin kein Problem.“
[Aus „Fatāwā Al-Lajnah Ad-Dāʾimah“ (22/260)]
• Hier die PDF mit der ganzen #Kurzabhandlung
https://t.me/islam_study_PDF/31
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