2022-02-08 23:45:04
Kommentar Teil 3: „Das Virus muss vom Tisch!“
Der Anwalt Dr. Füllmich steht nicht viel besser da als die anderen Ausschussmitglieder, er verkauft sich nur besser als der eingeschnappte Dr. Wodarg.
Als Dr. Lanka davon spricht, dass die Virologen sich durch ihre Unwissenschaftlichkeit selbst widerlegt + damit §1 des Infektionsgesetzes verletzt haben, das ja in Deutschland die Grundlage der Corona-Maßnahmen ist, kann sich der Anwalt nicht wirklich über dieses Argument freuen:
Dr. Füllmich unterbricht mit dem pragmatischen Hinweis darauf, dass er als Jurist immer versuchen würde, vor Gericht den sichersten Weg zu gehen + sich nicht auf eine Debatte einzulassen, die nicht relevant – also nicht wichtig ist.
Er möchte auf schnellerem Weg zum Ziel kommen.
Mit der unwichtigen Debatte ist hier die Virusfrage gemeint. Dr. Füllmich erklärt, wenn vor Gericht 99% der Wissenschaftler sagen, dass es Viren gibt, seien die Gewinnaussichten nur sehr gering.
Dr. Lankas Einwurf, dass kein Virologe unter Eid aussagen würde, er habe die Kontrollversuche gemacht, wird nicht beachtet. Und Dr. Lanka muss es wissen, er hat schließlich reichlich Prozesserfahrung.
Eigenartigerweise wurde er genau an der Stelle durch eine technische Störung unterbrochen, als er seine Erfahrung aus dem gewonnenen Masern-Virusprozess schildern will, bei dem es eben um diese Kontrollversuche ging.
Zurück zum Rechtsanwalt Füllmich: Der weiß also nicht, wie er vor Gericht argumentieren soll, wenn die Mehrheit in der Fachwelt die Virusexistenz als Tatsache behauptet, aber dafür keine stichhaltigen Beweise vorbringt.
Die Antwort liegt eigentlich auf der Hand:
Die wissenschaftlich haltbaren Beweise müssen konsequent eingefordert werden, das wäre die Aufgabe eines kompetenten Anwalts, der sich sachkundig gemacht hat.
Danach sieht es hier aber nicht aus, sonst könnte Dr. Füllmich die Virusfrage nicht als unwichtig abtun.
Dass dies sehr wohl eine Rolle spielt, haben bisher drei Gerichtsverhandlungen gezeigt:
Einmal der von Dr. Lanka in 2016 gewonnene Masern-Virusprozess, dann die Verhandlung vor einem kanadischen Gericht in Alberta im August 2021, welches die Klage fallen lassen musste, als ein Beklagter das Virusisolat von SARS-CoV-2 eingefordert hatte, und schließlich musste die spanische Gesundheitsbehörde im September 2021 auf dem Klageweg bestätigen, dass es kein Virusisolat von SARS-CoV-2 gibt.
Der Verzicht auf den Virusbeweis vor Gericht sieht also wie ein vergifteter Ratschlag aus, der eher der Rettung der Pharmaindustrie dient als den Interessen der bedrohten Menschen weltweit.
Wahrheit + Tatsachen sind nicht mehrheitspflichtig und auch nicht verhandelbar, aber man muss dafür kämpfen, dass sie bekannt werden.
Wenn Dr. Wodarg es mit dem von ihm empfohlenen Buchautor hält, der meint, „Wahrheit sei eine Erfindung der Lügner“, und sich ebenso wenig sachkundig macht wie der prozessführende Anwalt, können wir uns als Hausaufgabe alle einmal die Frage stellen, worum es bei dieser Sitzung eigentlich wirklich ging.
Das Virus ist zwar jetzt vom Ausschuss-Tisch, dafür steht es nun als dicker, fetter Elefant im Raum und geht auch nicht so einfach weg.
Das ist doch endlich einmal eine gelungene Mutation!
Vielen Dank, liebe Stiftung Corona-Ausschuss!
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