2022-02-10 00:55:40
Unfallversicherung: Sind Impfschäden mitversichert?
Masern, Mumps, Tetanus, Tollwut. Oft bezogen sich Klauseln von Unfallversicherungen auf diese Impfungen. Doch gibt es auch einen Versicherungsschutz bei Impfschäden infolge von COVID-Impfungen? Und was ist zu beachten?
Seit einigen Tagen sorgte ein Tweet für Aufregung, nachdem die Unfallversicherung des ADAC „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“ ausschließt. Neu ist das nicht; die aktuellen Bedingungen wurden bereits im Juli 2021 eingeführt.
Laut ADAC wäre eine „Massenimpfung“ ausdrücklich auch eine angeordnete Impfung der Gesamtbevölkerung gegen COVID-19. Diese Ausschluss-Klausel existierte beim ADAC bereits mindestens seit den Bedingungen mit Stand Januar 2008.
Wie sieht es bei anderen Unfallversicherungen aus?
Seit Anfang 2021 haben viele Anbieter den Versicherungsschutz auch auf die Folgen von Impfungen gegen COVID-19 erweitert. Beispielhaft benannt seien hier die ConceptIF, die Gothaer, Die Haftpflichtkasse, die InterRisk, die Janitos, Konzept & Marketing, die NV-Versicherung sowie die VHV. Die Mitversicherung ist abhängig vom Tarif und gilt meist nicht für Alttarife.
Nicht alle Versicherer haben die Mitversicherung in den Bedingungen geregelt. Teilweise gibt es hierzu auch einfach nur verbindliche Zusagen an den jeweiligen Vertriebler. Ob eine solche Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Praxis eine regelmäßige Leistungspflicht begründet, ist fraglich.
Epoch Times
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