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“Feindesliste“ Verfahren vor dem Amtsgericht Köln Kölner Str | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

“Feindesliste“ Verfahren vor dem Amtsgericht Köln

Kölner Strafrechtsprofessorin kritisiert Doppelstandards in der Justiz

Vor dem Amtsgericht Köln findet heute das Verfahren gegen einen Twitter-User wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 126a StGb (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) statt.

Der Verfasser einer Kurzmitteilung auf Twitter mit Verweis auf die Webseite "ich-habe-mitgemacht.de" soll wegen des Erstellens einer nach Paragraf 126a des Strafgesetzbuchs strafbaren "Feindesliste" verurteilt werden.

Der Beschuldigte hatte Zitate von Spitzenpolitikern und anderen Prominenten zusammengestellt, in denen diese Gegner der Corona-Maßnahmen attackierten. Das Amtsgericht Köln lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Köln erfolgreich Beschwerde beim Landgericht ein.

Im Vorfeld dieses Verfahrens äußerte sich jetzt die Kölner Strafrechtsprofessorin Rostalski.

Nach Rostalskis Auffassung verkennen Staatsanwaltschaft und Landgericht Köln die Reichweite und das Gewicht des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz). "Nicht bloß der Staat als Machtapparat ist befugt, ein Verhalten als Unrecht einzustufen. Opfer müssen subjektiv erlebtes Unrecht als solches benennen können, selbst wenn sie mit ihrer Meinung alleine dastehen." "Unrecht" gebe es gerade auch in den Sphären des sozialen Miteinanders, die dem Strafrecht vorgelagert sind.

Zugleich spricht Rostalski von "doppelten Standards" der Strafjustiz bei deren Verfolgung möglicher Straftaten während der Pandemie. "Ob hierdurch die besagten Brücken gebaut werden können, darf bezweifelt werden."


(Quelle presseportal.de)

Erstaunlich klar beklagt die Kölner Strafrechtsprofessorin exakt das, was bereits seit langem offensichtlich ist.

Allerdings steht zu befürchten, dass ihre Worte verhallen und der Angeklagte heute dennoch verurteilt wird.

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