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Warum Frist? Warum so lange? Die internationale Gemeinschaft | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Warum Frist?
Warum so lange?

Die internationale Gemeinschaft hat großes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit demokratischer Länder. Deswegen sieht Art. 17 des Römischen Statuts vor, dass eine Strafanzeige in Den Haag erst dann bearbeitet wird, wenn offensichtlich der Mitgliedsstaat nicht willens oder in der Lage ist, Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechend zu verfolgen.
Die Strafermittler müssen grundsätzlich nicht über ihre Ermittlungstätigkeit nach außen kommunizieren. Allerdings drängt sich gerade der Verdacht auf, dass in Bezug auf die Corona-Maßnahmen die Staatsanwaltschaft weder Ermittlungen aufnimmt noch Beweise sichert. In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit gesetzlich nach Den Haag, wenn eine entsprechende Anzeige gestellt wird.

Wir mussten der Generalbundesanwaltschaft also zunächst ein Zeitfenster einräumen. Dieses Fenster schließt sich aber nun und es ist an der Zeit, unabhängige - nicht weisungsgebundene - Juristen einzuschalten.

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