Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.699 der Eingaben waren erfolgreich. Das sind 2,5%.[4] In der absoluten Masse werden Beschwerden von einem Dreiergremium ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ und unanfechtbar zurückgewiesen.[5] Die hierüber befindenden Planstelleninhaber müssen über etwaige Gründe niemandem Rechenschaft ablegen (§ 93 d Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG –), schon gar nicht dem betroffenen „Bewohner des Bundesgebiets“ (BRD-Rechtsjargon, vgl. Art. 25 GG). Tatsächlich brauchen „Verfassungsbeschwerden“ nicht einmal gelesen zu werden, und nicht wenige Beschwerdeführer hatten in der Vergangenheit diesen Eindruck angesichts entsprechender Zurückweisungen.
Weiterlesen
@Metapedia_Deutsch