2022-06-01 17:26:08
"Um 10.15 Uhr unterbrach Amtsrichter Lars Petersen den dritten Verhandlungstag für ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. 35 Minuten später verkündete er den Beschluss, dem die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte anschließend zustimmten.
Das waren die Anklagepunkte
Es waren zwei Punkte, auf die sich die Anklage gegen den Mann stützte. Aus Sicht der Buchprüfer war die Kassenführung mangelhaft, die angegeben Umsätze wegen fehlender Belege nicht nachvollziehbar – eine Festplatte, auf der diese gespeichert warten, war unbrauchbar geworden. Das Finanzamt sah die Steuererklärungen für 2009 bis 2014 als unrichtig an. Die Einnahmen aus der Gastronomie für diese Zeit wurden daraufhin geschätzt.
Weil der frühere Betriebsleiter des Clubs in einer Mail an das Finanzamts den Vorwurf erhoben hatte, dass die Hälfte der Eintrittsgelder von 2009 bis 2014 an den Büchern vorbei direkt in die Tasche seines Chef gewandert seien, wurden auch diese Einnahmen hochgerechnet. Zusammen ergab das die Summe von 1,29 Millionen hinterzogener Steuern.
Der frühere Mitarbeiter hatte am zweiten Verhandlungstag drei Stunden lang ausgesagt und Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit geweckt. Dazu trug eine Mail an die Finanzbehörde bei, die zeigte, dass er sich von den Anschuldigungen Vorteile für sich selbst erhoffte. Vor Gericht blieb er bei den Vorwürfen gegen seinen Ex-Chef. Dieser hatte am ersten Verhandlungstag von einer Retourkutsche gesprochen, weil er den Mitarbeiter entlassen und öffentlich über die Gründe dafür gesprochen habe. Unter anderem schulde ihm der Mann 30.000 Euro, die er bis heute, abgesehen von wenigen hundert Euro, nicht zurückbezahlt habe – ein Vorwurf, den der frühere Betriebsleiter vor Gericht bestätigte." https://www.badische-zeitung.de/verfahren-wegen-steuerbetrug-gegen-ehemaligen-discobetreiber-eingestellt
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