2021-11-27 18:49:29
Erste Zwangsimpfungen starten in Deutschland bei der Bundeswehr – was tun?
Von den Medien gänzlich unbeachtet wurde im Eilverfahren in der Bundeswehr die „Duldungspflicht“ für die (bedingt zugelassenen) Corona Impfstoffe beschlossen. In den nächsten Wochen starten bereits die ersten Zwangsimpfungen. Eine, von den zwei Bundeswehruniversitäten, macht daraus kein Geheimnis – der Impfzwang wird in Deutschland salonfähig. Wir geben Tipps wie ihr euch als Soldaten jetzt verhalten könnt.
Unser Tipp: Mit den Vorgesetzten sprechen
Was kann ein Soldat tun, wenn er trotz „Duldungspflicht“ nicht geimpft werden möchte?
Zuerst mit dem Vorgesetzten sprechen und dem die Situation und eigene Motivation erklären. Insbesondere wissen (in der Tat) viele Menschen in Deutschland eben nicht, dass die Impfungen nur „bedingt“ zugelassen sind. Auch der Verweis auf das extrem geringe Risiko (vor allem für Personen unter 60 Jahren) eines schweren Krankheitsverlaufs ist ein Argument, das man schlecht aus dem Weg räumen kann.
Hinzu kommt die durchschnittliche Mortalitätsrate von nur 0,15%. Mit sachlicher Argumentation kommt man hier (vielleicht) weiter.
Auch, dass die Impfungen eben „nicht nebenwirkungsfrei“ sind, ist durchaus ein schlagkräftiges Argument. Gab es doch alleine bis zum 30.09.2021 in Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen, neben 1.802 Todesfällen im Zusammenhang mit der Impfung.
Ein weiterer möglicher Punkt, auf einen Totimpfstoff warten zu wollen. Vielleicht kennt ihr Familie und Bekannte die Nebenwirkungen erlitten haben und ihr deshalb noch abwarten wollt.
Was droht im Zweifel?
Im Zweifel ist das „Nicht-Einwilligen“ in die Impfung dann erst mal ein Dienstvergehen, gegen den oben genannten §17a Soldatengesetz. Diese werden in der Regel durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten geahndet. Was dieser verhängen darf ist in der Wehrdisziplinarordnung geregelt:
§ 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen
Die Disziplinarmaßnahmen, die von den Disziplinarvorgesetzten verhängt werden können (einfache Disziplinarmaßnahmen), sind:
1. Verweis,
2. strenger Verweis,
3. Disziplinarbuße,
4. Ausgangsbeschränkung,
5. Disziplinararrest.
Wehrdisziplinarordnung
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