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Vorsicht bei Nutzung von Wappen u.ä. des Bundes https://t.me | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Vorsicht bei Nutzung von Wappen u.ä. des Bundes

https://t.me/RASattelmaier

Immer wieder kommt es vor, dass in Social-Media-Kanälen o.ä. Wappen oder der Bundesadler veröffentlicht oder sogar als Kanalbild werden.

Was viele nicht wissen:

Gem. § 124 OWiG kann das unbefugte Benutzen derartiger Wappen, Flaggen o.ä. mit einem Bußgeld belegt werden.

Zusätzlich kann auch noch eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ins Haus flattern.

Daher sollte man gut prüfen, was man so alles auf Social-Media veröffentlicht.

Insbesondere kann auch die Veröffentlichung des Covers unseres Grundgesetzes mit dem Bundesadler zu unangenehmer Post führen.

Ähnliches gilt für das sog. „Genfer Kreuz“ (Rotes Kreuz) sowie das Schweizer Wappen in § 125 OWiG.

Also:
Im Zweifel besser die Finger davon lassen.

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