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Neues aus dem Gerichtssaal Die Party vom Katzenbachsee - Ve | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Neues aus dem Gerichtssaal

Die Party vom Katzenbachsee - Versammlungsrecht gestärkt ?

Donnerstag, 19.10.2023
Amtsgericht Brackenheim

Im August 2021 erlebte das beschauliche Örtchen Pfaffenhofen bei Heilbronn Erstaunliches. So fanden sich bis zu 2.000 Menschen am Katzenbachsee ein, um zu feiern. So zumindest sah es der Mandant, der hier aber als Veranstalter eine nicht angemeldete Versammlung entgegen § 14 VersG abgehalten haben soll, was gem. § 26 Nr. 2 VersG eine Straftat darstellen würde.

Die Frage war also erneut, ob es sich bei dem Geschehen um eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG handelte.

Dies wurde vom Gericht bejaht, weshalb es den bekannten Maßnahmenkritiker Friedemann Mack dann auch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilte.

Im Gegensatz zu zahlreichen Entscheidungen mit der gleichen Fragestellung - insbesondere zu der abenteuerlichen Verhandlung vom gestrigen Tage am AG Langenfeld (s. dort) - war die Begründung des Gerichtes fundiert und somit juristisch nachvollziehbar, wenngleich die Verteidigung hier eine unterschiedliche Auffassung vertreten hat.

Sollte dieses Urteil Bestand haben, so kann es sogar zukünftig positive Auswirkungen für das Versammlungsrecht haben. Das mag auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen, da der Mandant ja verurteilt wurde. Aber zukünftig stünden dann auch bei nicht angemeldeten Parties dieser Art zumindest die Teilnehmer unter dem Schutz des Art. 8 GG.

Und so ergibt sich aus dieser negativen Entscheidung für den Mandanten am Ende u.U. dann doch noch etwas Positives für die Versammlungsfreiheit.

Wie die Verhandlung an einem der wohl kleinsten Amtsgerichte Deutschlands mit viel Presse und Zuschauern gelaufen ist und was Brackenheim so besonders macht, erläutere ich zusammen mit Friedemann Mack

hier im Video

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