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Vorlage gefälschter Impfausweise zukünftig strafbar https:/ | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Vorlage gefälschter Impfausweise zukünftig strafbar

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Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises bei privaten Institutionen wie Apotheken oder Restaurants ist nach einer Entscheidung des LG Osnabrück bisher aufgrund einer Strafbarkeitslücke nicht strafbar.

Das will die CDU-Fraktion bereits am kommenden Donnerstag mit einer Gesetzesinitiative rasch ändern.

Hiernach sollen dann die Par. 278,279 StGB entsprechend geändert werden.

(Quelle https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gefaelschter-corona-impfpass-union-will-gesetz-verschaerfen-17616671.html)

Dieser Schritt war vorhersehbar.

Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzesänderung sich im Einzelnen darstellen wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die Änderung so umfassend sein wird, dass dann wohl alle Tatbestände, die sich während der Coronazeit ergeben haben, erfasst werden sollen. Hierunter fallen dann wohl auch eindeutig die sog. Maskenatteste. Denn wenn man schon einmal dabei ist, kann man ja das gleich mit ändern.

Es ist auch davon auszugehen, dass der Bundestag der Gesetzesänderung mit breiter Mehrheit zustimmen wird, auch wenn die CDU an der künftigen Regierung nicht beteiligt sein wird.

Für die bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung „aufgeflogenen“ Impfpassfälschungen gilt allerdings noch die bisherige Rechtslage.