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Eilantrag gegen „3G-Regel in NRW angewiesen https://t.me/RAS | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Eilantrag gegen „3G-Regel in NRW angewiesen

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen umfangreichen Eilantrag einer Studentin gegen die „3G-Regel“in der Coronaverordnung in NRW abgewiesen, das die Regelung „voraussichtlich rechtmäßig“ sei.

Die Einwände der Studentin, dass die Kostenpflicht für Tests zur Unzumutbarkeit führe und zudem eine Ungleichbehandlung vorliege, vermochte das OVG nicht zu erkennen.

Wie üblich verwies das Gericht auf die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Zudem läge für eine Ungleichbehandlung ein rechtfertigender Sachgrund vor, das bei „immunisierten“ - also geimpfte Personen - das Risiko eine Übertragung stark vermindert sei.

Zudem wiesen vollständig Geimpfte nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts einen sehr hohen Schutz vor Hospitalisierung sowie vor Behandlung auf einer Intensivstation auf.

(Quelle https://www.halloherne.de/artikel/ovg-eilantrag-zu-3g-erfolglos-53240.htm)

Mein Kommentar hierzu:

Nichts Neues also an der verwaltungsgerichtlichlichen Eilentscheidungsfront.

Es ist schon erschreckend, wie stark die Gerichte weiterhin an den „Lippen des RKI“ und „DER“ Wissenschaft hängen und alles nachplappern, was dem offiziellen Narrativ der Exekutiven entspricht.

Nach wie vor - und das ist ein weiterer eindrucksvoller Beleg - ist die 3. Gewalt im Staat nicht in der Lage und wohl auch nicht willens, die Maßnahmen der Exekutiven zu überprüfen.

Statt hier derart heftigen Maßnahmen bereits zu Beginn einen klaren Riegel vorzuschieben, geht die Obrigkeitshörigkeit der OVGe weiter.

Und es steht zu befürchten, dass die Gerichte noch ganz andere Maßnahmen mit dieser Art der Begründung im kommenden Winter durchwinken.

Sie hören erst auf, wenn auch der Allerletzte in Deutschland geimpft sein wird.

Keine wirklich rosigen Aussichten.