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Löschung von „allesaufdentisch“-Videos rechtswidrig https:// | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Löschung von „allesaufdentisch“-Videos rechtswidrig

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Das Landgericht Köln (ausgerechnet mein Heimatgericht) hat in einer einstweiligen Verfügungen die Löschung der Videos

Das Gericht begründet die Entscheidung auch mit den schwammigen Begründungen von YouTube. Denn: Die Video-Plattform hatte den Kanal-Betreibern von #allesaufdentisch lediglich erklärt, dass die Videos „gegen unsere Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen“.

Das Gericht bemängelt, dass den Künstlern nicht mitgeteilt wurde, „welche Passage des Videos gegen die Richtlinien verstoßen“ haben soll, „sodass auch der Kammer eine entsprechende Überprüfung nicht möglich war“.
Mehr noch: YouTube dürfe nur bei „einer offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation“ Videos löschen, ohne konkrete problematische Passagen zu benennen. Bei den gelöschten Videos von #allesaufdentisch handele es sich aber um „längere Videos“, die „auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten“.
Anwalt Joachim Steinhöfel (59) erklärte gegenüber BILD: „Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Köln hat der Zensurmaschinerie des Monopolisten YouTube innerhalb von Stunden deutlich gemacht, dass hier rechtsstaatliche Grenzen überschritten wurden.“


(Quelle https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/allesaufdentisch-youtube-haette-corona-videos-laut-gericht-nicht-loeschen-duerfe-77931544.bild.html)

Endlich einmal klare Worte eines Gerichts zum Gebaren zur Zensur des Monopolisten YouTube.

Die Entscheidung dürfte auch für zukünftige Verfahren von Bedeutung sein. Denn sie bemängelt die pauschale und unklare Beanstandung von YouTube.

Tut sich hier endlich etwas Grundlegendes in Sachen YouTube-Zensur ?