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Welt: Richter bestätigen Corona-Regeln aus dem Herbst 2020 1. | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Welt: Richter bestätigen Corona-Regeln aus dem Herbst 2020

1. Sogar das Saarländische Oberverwaltungsgericht erklärt eine Maßnahme aufgrund der aus seiner Sicht unzureichenden Generalklausel für rechtswidrig

2. Das Bundesverwaltungsgericht gibt in der Revision hiergegen der Regierung Recht und hebt die Entscheidung des Saarländischen OVG auf

Kern der Verfahren war die Frage, ob die vage formulierte Generalklausel in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes, nach der die zuständige Behörde „die notwendigen Schutzmaßnahmen“ treffen darf, „soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist“, im Oktober und November 2020 noch eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnungen der Bundesländer darstellte.

Hintergrund: Die Entscheidungen betrafen die Rechtslage vor dem 18.11.2020, also vor der Novelle des Infektionsschutzsgesetzes, die am Brandenburger Tor in Eiseskälte mit einer Beregnung des coronamaßnahmenkritischen Teils der Bevölkerung einherging.

Am 18.11.2020 wurden vom Bundestag etwas detailliertere Regelungen getroffen, die dann grundsätzlich von sämtlichen Gerichten für verfassungsgemäß befunden wurden. Hiergegen gingen zahlreiche Menschen auf die Straße.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich also „nur“ mit der Frage zu beschäftigen, ob der Gesetzgeber bereits vor dem 18.11.2020 hätte genauere Regelungen treffen müssen. Nicht damt, ob die krassesten Grundrechtseingriffe überhaupt verfassungsrechtlich regelbar waren. Das war eh schon geklärt. @RA_Friede