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Freispruch! Ein merkwürdiges Verfahren hat sein vorläufiges | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Freispruch!

Ein merkwürdiges Verfahren hat sein vorläufiges Ende gefunden.

Ich war angeklagt wegen Beleidigung und Volksverhetzung.
Grund war eine Rede von mir in Murnau (Bayern) in der ich die vor Ort tätigen Polizisten beleidigt haben soll und damit zugleich eine Volksverhetzung begangen haben soll.

Das Gericht nahm sich die Zeit, die gesamte Situation vor Ort auf Video anzuschauen, und sowohl den Inhalt meiner Rede als auch den Anlass für meinen Vortrag über die Denkstruktur von Adolf Eichmann in einen Gesamtkontext einzubetten.

Der Versuch, meine Auffassung in einem soziologischen und rechtspolitischen Meinungskampf zu kriminalisieren, ist eines Rechtsstaats nicht würdig.

Wer meine Aussage für beleidigend hält, muss sich von Theodor W. Adorno, Hannah Arendt oder Erich Fromm distanzieren.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass deren Erkenntnisse in Vergessenheit geraten sollen, damit Repression als (neue) Normalität verkauft werden kann.

Wer verbietet "Wehret den Anfängen" zu rufen und jeglichen Hinweis auf die geschichtliche Erfahrung unter Strafe stellen will, der hat finstere Absichten. Dem geht es darum, seine eigenen Taten zu verharmlosen und damit zu rechtfertigen.

Für mich ist der kategorische Imperativ Theodor W. Adornos weiterhin Handlungsmaxime:

Hitler hat den Menschen im Stande ihrer Unfreiheit einen neuen kategorischen Imperativ aufgezwungen: ihr Denken und Handeln so einzurichten, daß Auschwitz nicht sich wiederhole, nichts Ähnliches geschehe.“

PS: Vielen Dank für die vielen aufmunternden Worte und Botschaften.
Die individuellen Freiheitsrechte haben viele, sehr viele Anhänger.

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