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Liebe Ungarn-Liebhaber, Auswanderer und all diejenigen, die au | Infokanal: Leben in Ungarn 🇭🇺

Liebe Ungarn-Liebhaber, Auswanderer und all diejenigen, die auch nach Ungarn wollen.
In der vergangenen Wochen und Monaten sind mir in den unterschiedlichsten Foren und Gruppen folgende Sachen vermehrt aufgefallen:

1. Viele betiteln sich selber als „aufgeweckt“ und suchen entsprechende Gleichgesinnte. Was soll dieses „aufgeweckt“ sein? (Achtung rhetorische Frage) Jemand, der andere gezielt darauf aufmerksam machen muss, kann doch gar nicht wirklich „aufgeweckt“ sein! Des Weiteren unterstellt er anderen, dass diese seiner Meinung nach nicht „aufgeweckt“ seien. Über Gespräche findet man heraus, ob man wirklich auf einer Wellenlänge ist - denn diese ist ausschlaggebend, ob man sich mit einer Person umgibt und ob sie einem gut tut.
Die Bedeutungen des Adjektivs „aufgeweckt“ sind: vom Naturell her munter; neugierig und mitdenkend. Sinnverwandte Wörter: clever; geistig rege und smart.

2. Deutschland und auch Ungarn seien in Wahrheit eingetragene Unternehmen, somit keine souveränen Länder und alle Gesetze seien ungültig. (Bitte keine Diskussion darüber)
Wenn ich mich in einem Unternehmen aufhalte, egal ob als Angestellter oder als Besucher gelten für mich die Firmenregelungen. Als Angestellter kann ich bei Missachtung eine oder mehrere Abmahnungen erhalten, als Besucher kann man mich des Geländes verweisen.
Ergo ist es egal, ob hinter einem Ländernamen eine Firma steht oder eine souveräne Regierung, man hat sich an die dortigen Regelungen (Gesetze) zu halten.

Diese beiden Punkte kommen besonders gerne in Verbindung mit der schulischen Ausbildung (Präsenzpflicht) und der allgemeinen Impfpflicht für Kinder auf.
Für den zweiten Punkt gibt es eine einfache Lösung, wenn man einen Arzt findet: Impfunfähigkeitsbescheinigung!
Bei dem ersten Punkt kann man einen Antrag stellen, aber man muss explizite Gründe vorweisen - ein „ich will nicht, dass mein Kind zur Schule geht“ zählt nicht. Hat man keine Gründe, dann kommt man um den Präsenzunterricht nicht drum rum.

3. Dann gibt es noch diejenigen, die meinen, dass man mit einer Nichtregistrierung das Ganze umgehen kann. Kurzfristig mag das vielleicht auch so sein, aber irgendwann fällt das auf - das Wie sollte dabei egal sein, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten.
Jedes Land hat seine Regelungen, ab wann sich im Land aufhaltende Personen zu registrieren haben (auch innerhalb der EU). In Ungarn ist das wie folgt: halte ich mich länger als 180 Tage in Ungarn auf, muss ich mich bis zum 90. Aufenthaltstag bei der Fremdenpolizei registrieren.
Wer jetzt noch immer mit dem Firmenvergleich kommt: Man betritt ein Firmengelände auch nicht, ohne sich vorher an der Rezeption angemeldet zu haben und eine Firma hat es sogar noch besser im Blick, wer wann kommt und geht als ein Land.

4. Und dann gib es noch die, die einen Link bekommen haben, der besagt, dass ausländische Kinder 1 Jahr lang Zeit haben, bis man sie in der Schule anmelden muss. Aufgrund fehlender Ungarisch Kenntnisse fällt leider nicht auf, dass diese Regierungsverordnung keine Gültigkeit mehr hat und ein Archivdokument ist. (Der Hinweis ist in Rot und auf Ungarisch geschrieben)
Daher: Kinder sind im Grunde unverzüglich in der Schule oder im Kindergarten anzumelden, wenn diese das entsprechende Alter erreicht haben. Wann die Einschulung dann erfolgt, ist ganz individuell, aber geschieht im Einverständnis zwischen Eltern und Schulleitung (vielleicht auch noch Klassenlehrer).

1. Fazit: Gleichgesinnte finden sich immer und da bedarf es keinem Adjektiv!
2. Fazit: Ist einem die freie Art des Lernens so wichtig, dann sollte dies in der Prioritätenliste weit oben stehen und dann muss man leider sagen, dass Ungarn vermutlich nicht das richtige Auswanderungsland für einen ist. Traurig aber wahr!

#erfahrungsbericht