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Wenn beispielsweise eine deutsche Regierung eine halbwegs vern | Björn Höcke

Wenn beispielsweise eine deutsche Regierung eine halbwegs vernünftige Kompromißlösung beschließt, kann es sein, daß eine NGO wie die »Deutsche Umwelthilfe« dagegen klagt und vor deutschen Gerichten sogar Recht bekommt. Das liegt daran, daß viele Themen längst von der EU vorgegeben werden und dort – für unsere Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – juristische Tatsachen geschaffen wurden. Kein »Verfassungsschutz« wurde tätig, als über die Jahrzehnte Stück für Stück wesentliche Teile unserer staatlichen Souveränität an diese überstaatliche Institution abgegeben wurde, kein Verfassungsgericht hat diese Selbstaufgabe verhindert. Wurde der Souverän unserer Verfassung, der deutsche Bürger, jemals dazu befragt?
Schleichend wird auch direkt unser bundesdeutsche Rechtssystem ausgehöhlt und wesentliche Grundlagen einfach umdefiniert. Das sieht man besonders deutlich an der völlig neuen Definition des Volkes, von dem in unserem Grundgesetz alle Macht ausgehen sollte. Neuerdings gilt es als »verfassungsfeindlich«, wenn man den totalitären Machtanspruch des politischen Islam kritisiert, weil das angeblich gegen die vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit verstoße. Seit einiger Zeit ist auch von sogenannten »Staatszielen« die Rede. Klingt irgendwie nach DDR — ist es im Prinzip auch. Die von den Grünen ins Amt gebrachte Verfassungsrichterin Gabriele Britz erklärte im Frühjahr 2021 den »Klimaschutz« zum »Staatsziel«. [1] Das ist seitdem ein juristischer Ansatzpunkt von grünextremistischen NGO-Anwälten, mit Klagen die Regierung vor sich herzutreiben.

Wie will man ein Spiel gewinnen, bei dem im Verlauf ständig die Regeln geändert werden? Das ist eine Frage, die man sich innerhalb der erklärten Rechtsstaatspartei AfD in Zukunft stellen muß.

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[1] https://taz.de/Anwalt-ueber-erfolgreiche-Klimaklagen/!5765073/


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