2022-02-04 23:33:05
Verkürzung der Genensenzertifikate ist verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält
die Verkürzung der Genensenzertifikate
von 6 auf 3 Monate für Verfassungs-
widrig.
Diese Eilentscheidung gilt nur für den Kläger.
Andere Betroffene müssen selbst Klage
vor Gericht erheben.
Die Covidverordnung zur Verkürzung
der Genensenzertifikate von 6 auf 3
Monate wurde durch eine RKI-
Veröffentlichung gerechtfertigt.
Es gibt laut dem Verwaltungsgericht
keine rechtliche Grundlage diese
Entscheidung an das RKI zu delegieren.
Das RKI bleibe wissenschaftliche
Belege schuldig, dass der Schutz von
Genesenen schon 90 Tage nachlasse.
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