Verkürzung der Genensenzertifikate ist verfassungswidrig D | Berlin Berlin TV
Verkürzung der Genensenzertifikate ist verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung der Genensenzertifikate von 6 auf 3 Monate für Verfassungs- widrig.
Diese Eilentscheidung gilt nur für den Kläger.
Andere Betroffene müssen selbst Klage vor Gericht erheben.
Die Covidverordnung zur Verkürzung der Genensenzertifikate von 6 auf 3 Monate wurde durch eine RKI- Veröffentlichung gerechtfertigt.
Es gibt laut dem Verwaltungsgericht keine rechtliche Grundlage diese Entscheidung an das RKI zu delegieren. Das RKI bleibe wissenschaftliche Belege schuldig, dass der Schutz von Genesenen schon 90 Tage nachlasse.
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