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Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 28.01.2024 auf Twitter/X: „Ein | Anwälte-für-Aufklärung

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 28.01.2024 auf Twitter/X:

„Eine wunderbare Zusamenstellung der Straftaten nach § 96 Nr. 3 AMG i.V.m. § 8 AMG, nämlich der Behauptung eines therapeutischen Nutzens, den tatsächlich z.B. BNT162b2 nie besessen hat. Früher hätten diese Angaben für jeden Staatsanwalt in Deutschland völlig ausgereicht, um sofort ein Ermittlungsverfahren anzustrengen, weil es hier um inzwischen tausende Tote, eine katastrophale Geburtenrate und die körperliche Unversehrtheit von Menschen geht. Der Anfangsverdacht mehrerer in Betracht kommender Straftaten liegt mit den Aussagen im Video mehr als auf dem Tisch.“

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1751584355749597276

Thadus:

„Kann man Staatsanwälte nicht zur Ermittlung zwingen, wenn Rechtsverstöße so eindeutig im Raum stehen? Ist Untätigkeit da nicht Strafvereitelung?“

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich:

„Sicher - und was ist, wenn der Justizminister NEIN sagt?: Ende der Ermittlungen!“

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1751637180869460459