2022-02-04 23:14:45
Urteil über das Unterlassen des GebetsEs gibt hinsichtlich desjenigen, welcher das verpflichtende Gebet absichtlich unterlässt, eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:
-er wird zum Ungläubigen, dies ist die Ansicht von Ibrāhīm an-Nakhaʿī, ibn al-Mubārak, Aḥmad ibn Ḥanbal und Isḥāq ibn Rāhawayh
-er wird nicht zum Ungläubigen, muss aber hingerichtet werden. Dies ist die Ansicht von Ḥammād ibn Zayd, Makḥūl, Mālik ibn Anas und asch-Schāfiʿī
-er wird nicht zum Ungläubigen, muss aber eingesperrt und gezüchtigt werden, bis er betet. Dies ist die Ansicht von az-Zuhrī und den Aṣḥāb ar-Ra'y (Ḥanafīten)
اخْتَلَفَ أهْلُ العِلْمِ فِي تَكْفِيرِ تارِكِ الصَّلاةِ المَفْرُوضَةِ عَمْدًا، فَذَهَبَ إبْراهِيمُ النَّخَعِيُّ، وابْنُ المُبارَكِ، وأحْمَدُ، وإسْحاقُ، إلى تَكْفِيرِهِ... وذَهَبَ الآخَرُونَ إلى أنَّهُ لا يُكَفَّرُ وحَمَلُوا الحَدِيثَ عَلى تَرْكِ الجُحُودِ، وعَلى الزَّجْرِ والوَعِيدِ.
وقالَ حَمّادُ بْنُ زَيْدٍ، ومَكْحُولٌ، ومالِكٌ، والشّافِعِيُّ: تارِكُ الصَّلاةِ كالمُرْتَدِّ، ولا يَخْرُجُ بِهِ عَنِ الدِّينِ. وقالَ الزُّهْرِيُّ، وبِهِ قالَ أصْحابُ الرَّأْيِ: لا يُقْتَلُ، بَلْ يُحْبَسُ ويُضْرَبُ حَتّى يُصَلِّيَ
[Entnommen aus: Al-Baghawī (gest. 516 H.), Scharḥ as-Sunnah, 2/179-180]
Anm.: Dieser Beitrag gibt die islamische Sichtweise sowie das islamrechtliche Urteil hierzu wieder und dient rein, ausschließlich zum Zwecke der Informationsvermittlung. Er steht im Widerspruch zur hiesigen Gesetzgebung und dient unter keinen Umständen in irgendeiner Weise als Aufruf zur Umsetzung oder Planung dessen in irgendeiner Weise in Deutschland oder sonst einem Land.
Publiziert von Verständnis vom Islām
t.me/VerstaendnisvomIslam
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