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2G Regelung und Impfangebot für Studierende und Beschäftigte d | Stuve FAU News

2G Regelung und Impfangebot für Studierende und Beschäftigte der FAU in Hirschaid

Seit dem 22.11. gilt offiziell die 2G Regelung für alle Veranstaltungen an der FAU, seitdem gibt es auch eine bayernweite Vorgabe vom Ministerium für diese Regelung. Diese ist allerdings strenger formuliert, sodass nun stärkere Maßnahmen gelten, da die Universität nicht davon abweichen darf:
- Praxisveranstaltungen (z.B. Laborarbeit, Praktika, Sportveranstaltungen, musikpraktische Übungen), die bis jetzt unter 3G stattfinden durften, müssen nun auch unter 2G stattfinden. Falls die Veranstaltung für euer Studium notwendig ist, tretet mit euren Dozierenden in Kontakt um eventuell einen Kompromiss zu finden.
- Außerdem gilt dies nun auch für Räume, die zuvor an der FAU als Ausnahmen mit 3G umgesetzt wurden. Dazu zählen Universitätsbibliothek, CIP-Pools (soweit darin keine Prüfung abgehalten wird), Lernräume und Selbstlernflächen.
- In Prüfungen gilt inzwischen die 3G+ Regelung, die Kosten für die nötigen PCR Tests können nicht übernommen werden.
- Ab einer lokalen Inzidenz von über 1000 gilt außerdem der vollständige Umstieg in Online-Lehre.
- Auf dem Unigelände dürfen leider keine Feiern oder Glühwein-/Punschstände stattfinden.

Um zusätzlich allen an der FAU eine möglichst sichere Teilnahme an der Präsenz zu ermöglichen, gibt es nun erweiternd zum Impfangebot des Impfzentrum Erlangen wieder das Impfangebot für Studierende und Beschäftigte bei Dr. Weghorn in der Pickelstraße 9, 96114 Hirschaid. Unabhängig von früheren Impfstoffen oder gar vom Impfstatus könnt ihr immer Mo., Di., Do., Fr. um 8-12 Uhr ohne Voranmeldung für eine Impfung mit BioNTech/Pfizer bzw. aktuell durch Knappheit Moderna vorbeikommen, solange eure letzte COVID-19-Impfung mindestens 5 Monate her ist. Beachtet dabei die aktuelle Impfempfehlung der STIKO, Menschen unter 30 nur mit BioNTech/Pfizer zu impfen. Für Beschäftigte gilt übrigens außerdem, dass man zu diesen Zeiten auch während der Arbeitszeit zum Impfen gehen kann. Alles, was ihr mitbringen müsst, ist ein Impfpass, eine Krankenkassenkarte und ein ausgefüllter ausgedruckter Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Imfung vom RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

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