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Aufforderung an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen: D | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Aufforderung an das
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen:

Der Urteilsausspruch des Landgerichts in Halle hat zudem ganz unmissverständlich offengelegt, dass Gerichte in Deutschland in Ansehung bestimmter Personen gewillt sind, gegen einige der grundrechtlich gesicherten Verfahrensrechte im Strafrecht zu verstoßen, die da sind:

Nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, certa et stricta.

Ich habe Sie deswegen aufzufordern,

mir bis zum 31. Mai 2024 eine Liste über s ä m t l i c h e Kennzeichen und Symbole und Parolen zu übersenden, deren Verbreitung den Tatbestand des § 86 a StGB verwirklichen.
RA Frank Großenbach