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Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Gewaltenteilung Es | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Das Bundesverfassungsgericht
stärkt die Gewaltenteilung


Es gibt eine horizontale und eine vertikale Gewaltenteilung. Die horizontale Gewaltenteilung verteilt die Staatsgewalt auf verschiedene Institutionen (Parlament, Regierung und Rechtsprechung), die vertikale Gewaltenteilung dagegen auf unterschiedliche staatliche Ebenen.

In Nordrhein-Westfalen waren bisher die Polizeipräsidenten politische Beamte und konnten so, wenn sie politische Vorgaben nicht erfüllten, jederzeit in den Vorruhestand versetzt werden.
D.h. Polizeipräsidenten hatten bisher zu befürchten, wenn sie die politischen Vorgaben der Landesregierung nicht umsetzen, unmittelbar ihres Amtes enthoben zu werden.

Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für nichtig erklärt. Polizeipräsidenten sind Recht und Gesetz unterworfen und nicht politischen Weisungen. Eine solche Stärkung der Position der Präsidien kann dazu führen, dass in Zukunft weniger politischer Einfluss insbesondere auf Demonstrationen genommen werden kann.
Die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Was jetzt noch fehlt, ist dass auch die Besetzung nicht politisch erfolgt, sondern polizeiintern durch Wahlausschüsse, an denen Polizei und Kommunen beteiligt sind.

Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-044.html

Das Bundesverfassungsgericht ist damit einer wesentlichen Forderung des Landtagsabgeordneten der AfD in Brandenburg, Lars Hünich, gefolgt, die Macht der Parteien auf staatliche Institutionen zu begrenzen.

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