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. Unsere Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

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Unsere Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, in Straßburg wurde "befürchtungsgemäß" abgewiesen.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig und Pfarrer Lothar Mack hatten die Bundesrepublik Deutschland auf Einhaltung der Religionsfreiheit auch in "Pandemie"-Zeiten verklagt. Diese Klage ist nun im April 2024 ebenso gescheitert wie im Sommer 2023 vor dem Bundesverfasssungsgericht.

In der angefügten Pressemitteilung legen wir die Hintergründe und unsere Einschätzungen zu dieser Einzelrichter-Entscheidung dar.
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