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Was denn nun? Laut Definition des Kammergerichts Berlin ist | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Was denn nun?

Laut Definition des Kammergerichts Berlin ist derjenige

rechts bis rechts außen“,

der (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.

Wer also für ein "Kalifat" ist, ist rechtsaußen, weil er für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete

und

Wer gegen ein "Kalifat" in Deutschland ist, ebenfalls, weil er die Werte und Normen nicht grundlegend verändern will.

Diese ausufernde Nutzung des Begriffs rechts ist nur noch lächerlich - aber brandgefährlich!!!

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t.me/RA_LUDWIG