2021-07-29 17:08:53
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, damit das eigene Kind die Schule derzeit nicht besuchen muss (da ich diesbezüglich nun immer wieder angeschrieben werde):
Befreiung vom Präsenzunterricht: Diese Möglichkeit räumten einige Bundesländer im vergangenen Schuljahr (z.B. B-W) oder für einige Monate (z.B. Bayern) ein. Eltern mussten einen Antrag auf Beurlaubung von der Präsenz stellen. Zumeist ist dies nun nur noch mit Attest möglich, in Hamburg bis zu den Herbstferien auch ohne.
Verweigerung der Testungen: Dann darf das Kind die Schule nicht betreten und die Schule verweigert die Präsenz. Da der Staat und damit die Schule jedoch seinem Bildungsauftrag nachkommen muss und in Deutschland Schulpflicht herrscht, gibt es Aufträge zum Distanzlernen, allerdings je nach Schule bzw. Lehrer in unterschiedlich hohem Umfang.
Die Möglichkeit der Testverweigerung wird oft nicht ausdrücklich mitgeteilt.
In Bayern wurden Eltern, die die Testungen verweigerten, in den vergangenen Monaten von ihrer Schule oft ermuntert, einen Antrag auf Beurlaubung von der Präsenz zu stellen. Man sagte, man wolle das Vorgehen vereinheitlichen. Nun wird die Möglichkeit der Beurlaubung nicht mehr gewährt. Aber man kann natürlich die Testungen immer noch verweigern! Dies wird den Eltern natürlich nicht mitgeteilt. Will man die Zahl der "Testverweigerer" gering halten?
Zum Thema Reisen kenne ich mich leider nicht aus.
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