2021-08-28 18:12:17
An die Kinder, Jugendlichen und die Eltern:
Ich weiß, es ging diese Woche viel um Verunreinigungen in den Substanzen, die verimpft werden, und es ging um pathologische Untersuchungen an Verstorbenen. Das alles soll auch dienen, von den Kindern so viele zu retten wie nur irgend möglich. Es kommt nun ein Beweis nach dem anderen, ich hoffe und bete, dass das zum Erfolg führen wird.
Aber einige stehen nun direkt vor dem Problem des neuen Schuljahres. Manche erhalten bereits Anhörungsschreiben im Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht, erwarten die polizeiliche Zuführung der Kinder zum Unterricht, wieder andere werden vom Jugendamt zum Gespräch eingeladen, oder der coronagläubige / maßnahmengläubige andere Elternteil hat ein Verfahren vor dem Familiengericht über (Teil-)Sorgerechtsentzug eröffnet.
Einige haben bereits alternative Schulen gegründet, weil sie früh angefangen hatten, und weil die Behörden ihnen nicht allzu blockierend gegenübergestanden hatten. Dort besteht nun ein Plan B. Andere werden mit den Schulgründungen blockiert.
In einigen Bundesländern, wie hier in Hessen, ist die Abmeldung / Befreiung vom Präsenzunterricht auf Antrag noch möglich.
Für alle gilt:
Der Schnelltest ist freiwillig.
Niemand kann zu ihm gezwungen werden. Wer Bildung einfordert, erhält sie nur mit Schnelltest. Fordert die Bildung ein, lasst Euch schriftlich per Bescheid vom Schulleiter geben, dass ER sie Euch verweigert, weil Ihr in den Test nicht einwilligt.
Legt Atteste vor, über gesundheitliche Probleme durch das Tragen der Masken, aber auch durch die Selbsttests (etwa häufiges Nasenbluten bei Nasentests, Übelkeit bei Lolli-Tests). Wenn Ihr Kein Attest habt: Legt das schriftlich dar, versichert die Wahrheit dieser Eurer Erklärung an Eides Statt, unterschreibt es und los. Parallel: Immer an die Schulaufsicht zur Kenntnis geben und drohen mit Dienstaufsichtsbeschwerde, oder gleich einlegen. Versuch der Kommunikation steht vor der Drohung.
Weist darauf hin, dass eine Gefährdungsbeurteilung fehlt, über sichere Tests, sicheres Maskentragen, reguläre und ausreichende Maskentragepausen, Umgang mit Symptomen nach Maskentragen. Insoweit verweist auf die DGUV. Ich verweise Euch insoweit auf meine beiden Rundschreiben an Schulen vom Februar und April.
Sagt, dass Selbsttests wegen der Giftigkeit der Pufferlösung nur mit Schutzausrüstung benutzt werden dürfen, bemängelt deren Fehlen.
Verlangt den Nachweis, dass die Tests zugelassen, insbesondere für Anwender im Alter Eurer Kinder zugelassen sind. Verlangt die Packungsbeilage. Setzt eine Frist, binnen derer die Nachweise vom Schulleiter beizubringen sind.
Schreibt gern auch mal ein paar Sätze, DASS Eure Kinder beschult werden.
Und zur Impfung schreibt Ihr, dass es inzwischen zu einer Häufung von Herzmuskelentzündungen und Todesfällen auch bei Jugendlichen kommt, dass die Geimpften ein gestörtes bzw. zerstörtes Immunsystem haben, und dass Eure Kinder keinen unbekannten Langzeitfolgen ausgesetzt werden sollen. Immer sei auch der Hinweis erlaubt, dass beim EuGH die Klagen auf Nichtzulassung von Dr. Renate Holzeisen rechtshängig sind.
Legt Einspruch ein gegen Bußgeldbescheide.
Legt Jugendamt, Gericht, anderem
Elternteil Eure hoffentlich konstruktiven alternativen Bildungsangebote vor, und fordert auf, darüber zu diskutieren. So zwingt Ihr die anderen zur Reaktion, kommt von der Defensive in die Offensive.
Und vor allem: Habt starke selbstbewusste Kinder, die sagen, notfalls unter Tränen: Ich will da nicht mehr hin, weil mir Maske, Test und Impfung nicht gut tun. Weil ich in der Lerngruppe neue Freunde habe. Weil ich dort oder zu Hause viel lieber lerne und bessere Noten habe. Oder: Weil Ihr in der Schule mir Angst macht, mich unter Druck setzt, mich diskriminiert, mich anschreit usw.
2.0K views15:12