2021-11-09 12:59:45
Was sollen unsere Kinder laut Verordnung aktuell erleiden? Die Regeln der Bundesländer im Überblick
Auch bei 2G-Regel: Für Kinder in Sachsen reicht ein negativer Corona-Test
Wann muss ich mein Kind eigentlich auf Corona testen lassen? Diese Frage treibt viele Eltern womöglich um, vor allem jetzt, wo Sachsen mit einer landesweiten 2G-Regel vorlegt. Die gute Nachricht: Kinder in Sachsen sind von der 2G-Regel ausgenommen. Doch wie sieht das in anderen Bundesländern aus? Wie häufig werden Kinder dort in den Schulen getestet, welche Tests werden benötigt und wie sieht das mit der Maskenpflicht für Minderjährige in den Schulen aus? Welche Regelungen einheitlich für alle Länder sind und wie die jeweiligen Bundesländer ihre Kinder testen, können Sie hier nachlesen.
Allgemeine Regelungen für die Bundesländer
Grundsätzlich gilt: An allen deutschen Schulen besteht eine Testpflicht. Das bedeutet
kostenlose Selbsttests, Antigen-Schnelltests und PCR-Tests für alle SchülerInnen, die vor Ort in der Schule durchgeführt werden. Außerschulische Tests sind damit eigentlich nicht nötig. Außerdem konnte die Bundesregierung ein paar Regelungen für Kinder und Schulen einheitlich treffen. Darunter zählt,
dass genesene und vollständig geimpfte SchülerInnen grundsätzlich von den Tests freigestellt sind (außer sie wollen sich freiwillig testen lassen),
dass auch Selbsttests
in der Schule unter Aufsicht durchzuführen sind,
dass Kinder unter sechs Jahren als grundsätzlich getestet gelten,
dass Kinder, die noch nicht eingeschult aber bereits sechs Jahre oder älter sind, ebenfalls als getestet gelten,
dass Kinder in
Kitas oder anderen Betreuungseinrichtungen keiner Testpflicht unterliegen.
Corona-Tests für außerschulische Aktivitäten
Alle Schultests können zudem für außerschulische Aktivitäten genutzt werden – egal ob für Veranstaltungen oder Kino-, Zoo- und Restaurant-Besuche. Nur zwei Bundesländer haben diese Regelung etwas ausgeweitet. In S
chleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern müssen SchülerInnen einen frischen Test machen, wenn sie Oma und Opa in Senioreneinrichtungen besuchen wollen, ebenso für Diskotheken. Normalerweise reicht aber das Vorzeigen eines Schülerausweises als Testbescheinigung. Ein paar Bundesländer, darunter auch Hessen, haben zudem so genannte Testhefte eingeführt, in denen die Tests dokumentiert werden.
Corona-Tests für Kinder - die Regeln der Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg
Wie oft wird getestet? Zweimal/Dreimal wöchentlich je nach Test
Wie wird getestet? Antigen-Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test
Keine Maskenpflicht im Unterricht, aber allgemein im Schulgebäude. Auch hier entfällt die Maskenpflicht für GrundschülerInnen
Bayern
Wie oft wird getestet? Zweimal/Dreimal wöchentlich je nach Test
Wie wird getestet? Antigen-Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test
Weiterhin Maskenpflicht im Unterricht und allgemein im Schulgebäude
Berlin
Wie oft wird getestet? Zweimal wöchentlich
Wie wird getestet? Antigen-Schnelltest oder Selbsttest
Weiterhin Maskenpflicht im Unterricht und allgemein im Schulgebäude
Brandenburg
Wie oft wird getestet? Zweimal wöchentlich
Wie wird getestet? Antigen-Schnelltest oder Selbsttest
Weiterhin Maskenpflicht im Unterricht und allgemein im Schulgebäude. Die Jahrgangsstufen 1 bis 7 sind davon befreit
Bremen
Wie oft wird getestet? Zweimal wöchentlich
Wie wird getestet? Antigen-Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test. In Grundschulen wird zudem ein Lolli-Test angeboten
Keine Maskenpflicht im Unterricht, aber allgemein im Schulgebäude. In Grundschulen brauchen die Kinder sogar gar keine Masken mehr.
Hamburg
Wie oft wird getestet? Zweimal wöchentlich
Wie wird getestet? Antigen-Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test
Weiterhin Maskenpflicht im Unterricht und allgemein im Schulgebäude
weitere Bundesländer
https://www.rtl.de/cms/corona-tests-fuer-kinder-die-regeln-der-bundeslaender-im-ueberblick-4862334.html
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